Hinweise zur Förderdatenbank


Die Datenbank

Die hier angelegte Förderdatenbank enthält über 300 Datensätze zu Förderungen in Österreich. Sie ist spartenübergreifend angelegt und wird in der nächsten Ausbauphase um internationale Förderungen erweitert. Gleichzeitig werden die Suchmaske bzw. die Kriterien für Förderungen in Österreich in der nächsten Bearbeitungsphase weiter ausdifferenziert. 

In der aktuellen Version sind viele Förderarten in einer Suchkategorie zusammengefasst. In einer nächsten Version werden Projektförderungen, Mehrjahresförderungen, Unterstützung für Touring und Reisekosten etc. in eigenen Kategorien getrennt aufgeführt.    


Wie ist die Suche aufgebaut?

Die Datenbank ist aus Sicht des Förderwerbers, der Förderwerberin gestaltet. Die Suche erfolgt in Form einer Facettierung. Das bedeutet: Wenn keine Auswahl getroffen wird, erscheinen sämtliche Förderungen. Jede Auswahl bewirkt eine Eingrenzung der Suche, etwa auf die angekreuzte Sparte, Förderart, Förderebene oder einen oder mehrere Bezugsorte. 

Der jeweilige Bezugsort für die Suche kann z.B. ein Bundesland sein, in dem ein Projekt verwirklicht werden soll, es kann – je nach Anspruchsvoraussetzungen für eine Förderung - jedoch auch der Wohnsitz oder Geburtsort der betreffenden Person oder der Sitz des betreffenden Vereins sein. In vielen Fällen ist es in Österreich eine notwendige Voraussetzung, dass nicht eine natürliche Person, sondern eine juristische Person (meist ein Verein) um eine Förderung ansucht. In einigen Fällen ist ein Hauptwohnsitz der Person, bzw. Sitz des Vereins im betreffenden Bundesland notwendige Voraussetzung, um für eine Förderung im entsprechenden Bundesland anzusuchen. 

Durch die Einschränkung auf einen Bezugsort erhält man sämtliche Förderungen, die man mit diesem Bezugsort beantragen kann. Bundesförderungen scheinen beispielsweise immer auf, da sie an jedem Ort in Österreich beantragt werden können. 

Das Fördersystem in Österreich

Dem Grundsatz nach folgt das österreichische System öffentlicher Förderungen dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip.

Das bedeutet, dass etwa um Projektförderungen für ein Theaterprojekt zuerst auf Stadt- bzw. Gemeindeebene angesucht werden sollte, zum zweiten auf Landesebene und zum dritten auf Bundesebene – aber auch auf Bezirksebene existieren Förderungen. Idealerweise gibt es in der Fördervergabe eine paritätische Drittelung der gewährten Mittel. Faktisch werden aber Förderungen auf Stadt- bzw. Gemeindeebene oft niedriger gestaltet als mögliche Landesförderungen. In vielen Fällen wird eine Bundesförderung überhaupt nur dann gewährt, wenn bereits Förderungen auf Landesebene oder/und Stadt- bzw. Gemeindeebene nachgewiesen werden können (eine Antragstellung ist meist jedoch zeitlich parallel möglich).

In den Stipendienprogrammen auf Bundesebene sind direkte Bewerbungen Voraussetzung. Dies gilt auch für einige Förderschienen wie etwa bei Förderungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung literarischer Werke.

Das Redaktionsteam bittet darum, etwaige Fehlermeldungen oder fehlerhafte Zuweisungen von Förderungen, Wünsche und Anregungen an zu senden, damit wird die Förderdatenbank weiter optimieren können.