Begünstigungen im beruflichen Alltag
Menschen mit besonderen Bedürfnissen bzw. spezifischen Einschränkungen, die arbeiten, haben in ihrem beruflichen und privaten Alltag ebenfalls besondere Bedürfnisse und stehen unter einem besonderen Schutz. Aus diesem Grund wurden Begünstigungen eingeführt:
Voraussetzungen
- Ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % (Feststellung durch die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice)
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerin/Staatsbürger eines EU- oder EWR-Vertragsstaats, Schweizer Bürgerin/Schweizer Bürger, anerkannte Flüchtlinge oder Drittstaatsangehörige, die berechtigt sind, sich in Österreich aufzuhalten und einer Beschäftigung nachzugehen, soweit diese hinsichtlich der Entlassungsbedingungen gleichzustellen sind.
Begünstigungen
Erhöhter Kündigungsschutz
Entgeltschutz (Lohn und Gehalt dürfen aufgrund einer Behinderung nicht vermindert werden.)
Beschäftigungspflicht, die von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bei 25 oder mehr Beschäftigten zu leisten ist (pro 25 Beschäftigte ein begünstigter behinderter Mensch)
Steuerliche Vergünstigungen für Personen mit Behinderungen selbst und deren Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Zugang zu Förderungen für Personen mit Behinderungen selbst und deren Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Eventuell Zusatzurlaub, wenn der jeweilige Kollektivvertrag, die Betriebsvereinbarung oder das Dienstrecht es vorsehen
Gesetzliches Vorzugsrecht bei der Vergabe von Tabakfachgeschäften
Begünstigt kann nicht werden,
- wer sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (ausgenommen Lehrlinge),
- wer eine dauernde Pensionsleistung bezieht oder über 65 Jahre und nicht mehr erwerbstätig ist oder
- wer nicht in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis steht und auf Grund der Schwere der Behinderung nicht in der Lage ist, auf einem
geschützten Arbeitsplatz oder in einem
integrativen Betrieb tätig zu sein.
Eine finanzielle Dauerleistung, wie Rente oder Pension, gibt es aufgrund der Einstufung als begünstigter behinderter Mensch nicht.
Mobilitätsförderung
Darüber hinaus bestehen explizite Angebote der Mobilitätsförderung etwa zur Erlangung eines Führerscheins, dem Erwerb eines Fahrzeugs aber auch etwa eines Blindenhundes.
Fahrdienst
Neben regulären Fahrdiensten zu Schulen, betreuten Werkstätten, Arztbesuchen etc. gibt es auch einen individuell buchbaren Fahrdienst für die individuelle Gestaltung der Freizeit:
Fahrdienst in der Freizeit am Beispiel Wien
Auf Antrag wird eine Berechtigungskarte erstellt
- pro Fahrgast und pro Monat können maximal die auf der Berechtigungskarte ausgewiesenen Fahrten in Anspruch genommen werden - Fahrten sind 1-2 Tage im Voraus bei den Fahrtendienstunternehmen zu bestellen - keine Fahrten zum Arzt, zu Therapien oder Behandlungen
- Preis für Stiegentransport bei den Fahrtendienstunternehmen erfragen (wird nicht vom FSW gefördert)
Die eben genannten Mobilitätsleistungen und der Fahrdienst stehen grundsätzlich in Österreich ansässigen Menschen auf Antrag zur Verfügung. Bei internationalen Projekten sind etwaige Kosten, die vom Projekt bzw. vom Veranstalter getragen werden müssen, bei der Kalkulation zu berücksichtigen