Räumliche Barrierefreiheit für Künstler:innen

Rahmenbedingung für die Barrierefreiheit von Künstlerinnen und
Künstlern sind ein ganzes Bündel von Gesetzen und Bestimmungen – etwa
die weiter oben angesprochene Barrierefreiheit für das Angebot von
Waren, Dienstleistungen oder Information sowie die Barrierefreiheit für
bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, aber auch
die besonderen Bestimmungen am Arbeitsplatz.

Wenn von baulicher Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden die Rede ist und wir oben gesehen haben, dass die Schaffung und Adaptierung barrierefreier Räume nur im Zusammenhang mit der faktischen Zumutbarkeit ihrer Umsetzung zu sehen ist, so wendet sich dieses Angebot zunächst an die Besucherinnen und Besucher öffentlicher Einrichtungen.

Wie es aber hinter der Bühne - etwa im Backstage Bereich von Konzerthäusern und Theatern aussieht, ist noch eine ganz andere Frage.

Es empfiehlt sich, etwa vor einer Tournee die genauen räumlichen Gegebenheiten zu erfragen, und sie am besten mit einer Checkliste der eigenen Notwendigkeiten abzugleichen.

Hierfür ist die Erstellung eines Technical Riders mit den spezifischen Erfordernissen empfehlenswert, um diese standardisiert bei externen Veranstaltern abzufragen.

Können einzelne bauliche oder andere Standards nicht erfüllt werden, gilt es im Einzelfall mit den Veranstalterinnen abzuklären, ob und wenn wie und mit welcher konkreten Hilfe die Situation gelöst werden kann.

Checkliste Barrierefreiheit

Hier exemplarisch mit großem Dank die Kriterien der 

 Checkliste der Beratungseinrichtung maiz für den Bereich der Erwachsenenbildung in einer Broschüre des Bundesministeriums für Kunst und Kultur

Checkliste: Ist Ihre Einrichtung Behinderten gerecht?

Überprüfen Sie Ihre Einrichtung, ob sie auch Behinderten gerecht ist.

Diese Checkliste hilft Ihnen dabei.

Für schwerhörige Menschen

Menschen, die schwerhörig sind, brauchen neben den eigenen Hörgeräten vor allem bestimmte Methoden und Ausstattungen der Räumlichkeiten, damit sie dem Geschehen gut folgen können.

·Werden in den Angeboten visuelle Medien/Symbole eingesetzt?

·Wird in den Angeboten eine einfache, deutliche und klare Sprache verwendet?

·Sind in einzelnen Räumen induktive Höranlagen angebracht?

·Verfügen einzelne Seminarräume über eine Akustikdecke?

·Sind Kursleiter_nnen/Referent_nnen mit Methoden und Verhaltensweisen vertraut, die schwerhörige Menschen am besten unterstützen? Für gehörlose Menschen Gehörlose Menschen sind auf Gebärdensprache angewiesen. Diese ist ihre Erstsprache. Geschriebene Sprache, die zu komplex ist, ist oft schwierig zu verstehen.

·Werden in den Angeboten visuelle Medien/Symbole eingesetzt?

·Werden bei den Angeboten Gebärdendolmetscher_innen eingesetzt?

·Stehen Skripten auch in einfacher Sprache zur Verfügung?

·Werden Inhalte in Skripten durch Bilder/Symbole/Zeichen unterstützend wiedergegeben? ·Erscheint das Kursprogramm in einfacher Sprache und mit Symbolen unterstützt?

Für Menschen mit Sehbehinderung

Menschen mit Sehbehinderung benötigen deutliche/kontrastreiche Orientierungshilfen. Blinde Personen brauchen Leitlinien, mit deren Hilfe sie sich im Bauwerk zurechtfinden können. Genaue Erklärungen und akustische bzw. digitale Aufbereitungen helfen im Lernprozess.

 ·Sind an den gesamten Glastüren kontrastreiche Klebestreifen angebracht?

·Sind in der Einrichtung kontrastreiche Bodenmarkierungen, die gut sichtbar sind bzw. mit dem Blindenstock leicht tastbar sind, angebracht?

 

Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

·Sind Stufen mit einem Kontrastband markiert (vor allem 1. und letzte Stufe)?

·Geht eine taktile Leitlinie vom Eingang zum Informationsschalter/Portier?

·Sind die Bedienungselemente des Aufzugs (so vorhanden) in Brailleschrift oder tastbarer Normalschrift beschriftet?

·Verfügt der Aufzug (so vorhanden) über eine Sprachausgabe?

·Werden in den Angeboten akustische Medien eingesetzt?

·Ist das Kursprogramm in digitaler Form vorhanden?

·Werden die Skripten auch in digitaler Form aufbereitet?

·Stehen Tonbandaufnahmen der Seminare zur Verfügung bzw. dürfen solche durch die Seminarteilnehmenden angefertigt werden?

 

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Personen mit psychischen Problemen (Depressionen, Ängsten etc.) benötigen vor allem helle, überschaubare Räumlichkeiten und eine freundliche Atmosphäre, um Lern- und Konzentrationsfähigkeit zu stärken.

·        Ist der Seminarraum gut beleuchtet?

 ·Verfügt der Seminarraum über eine klare, einfache Raumgestaltung?

·Stehen Skripten/ Unterlagen in schriftlicher Form zur Verfügung?

·Wird im Seminar genügend Zeit für Fragen, Wiederholungen und Pausen eingeplant?

 

Für Menschen mit Mobilitätsbehinderung

Personen mit Mobilitätsbehinderungen (Benützer_innen von Gehstöcken, Rollatoren, Rollstühlen, ältere Personen mit verminderter Gehfähigkeit) sind in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt und benötigen vor allem im baulichen Bereich einige Voraussetzungen, um Ihre Einrichtung besuchen zu können:

·Stehen Behindertenparkplätze nahe dem Eingang zur Verfügung?

·Ist die Oberfläche der Fußböden im Eingangsbereich griffig und stufenlos?

·Haben die Türen im Gebäude eine Breite von mind. 80 cm?

·Haben die Gänge in der Einrichtung eine Breite von mind. 120 cm?

·Sind die Toilettenanlagen mit Griffen zum Anhalten ausgestattet?

·Befinden sich die WC-Sitze in einer Höhe von 46 – 48 cm?

·Gibt es die Möglichkeit, in einzelnen Seminarräumen Durchfahrtsbreiten von 100 cm zu schaffen? ·Gibt es die Möglichkeit in einzelnen Seminarräumen Tische aufzustellen, die für Rollstühle unterfahrbar sind? (mind. 75cm)

·Sind die wesentlichen Räumlichkeiten der Einrichtung stufenlos erreichbar?

 

Generell für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Ist der Zugang zum Informationsschalter stufenlos?

 ·Befindet sich in der Einrichtung ein Aufzug? ·Hat der Aufzug eine Mindestgröße von 110 x 140 cm? ·Ist die Einrichtung mit einem Treppenlift ausgestattet?

Und wie ist grundsätzlich die Sozialversicherung geregelt?