Förderungen und Unterstützungen auf Bundesebene


Kunstförderungen des Bundes werden von der Kunstsektion verwaltet und unter Beiziehung von unabhängigen Beiräten beurteilt. Primär sind in Österreich die Länder für Kunst und Kultur zuständig, während der Bund subsidiär tätig wird. Geregelt wird die Kunstförderung des Bundes mit dem aus dem Jahr 1988 stammenden Kunstförderungsgesetz, das einen Schwerpunkt auf zeitgenössische Kunst legt und Projekte fördert, „die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden.“ Daneben gibt es noch eine Reihe von indirekten Förderungen, sozial- und steuerpolitischer Art oder die Urheberrechts-Gesetzgebung betreffend.

Förderungen des Bundes können laut Kunstförderungsgesetz das künstlerische Schaffen selbst, die Veröffentlichung, Präsentation und Dokumentation von Werken und die Erhaltung von Werkstücken und Dokumenten betreffen sowie an Einrichtungen gehen, die diesen Zielen dienen. Förderungen im weiteren Sinn sind die Bereitsstellung von Ateliers und die Vergabe von Preisen. Kunstankäufe sind unechte Subventionen, weil sie mit Gegenleistungen verbunden sind.

Im Bereich der Bildenden Kunst spezifisch wichtig sind:

Folgerecht

Wird durch den Verkauf eines Werkes in einem Auktionshaus oder im Kunsthandel eine Wertsteigerung erzielt, soll den Kunstschaffenen (oder ihren Rechtsnachfolgern) ein Anteil am Gewinn zuteil werden (EU-Richtlinie 2001). Dieser Anteil ist von 4 Prozent bis 0,25 Prozent gestaffelt, die Vergütung beträgt maximal 12.500 Euro. Seit 2012 gilt das Folgerecht auch für Kunstwerke Verstorbener bis 70 Jahre nach deren Tod. 2018 hat der EuGH  entschieden, dass die Folgerechtsvergütung nicht der Umsatzsteuer unterliegt.


Kunstankäufe

Besonders für jüngere Kunstschaffende interessant. Damit dokumentiert der Bund sein Interesse an der aktuellen Kunstproduktion. Angekaufte Werke werden von der Artothek des Bundes verwaltet und zur Ausstattung von Bundesdienststellen sowie öffentlichen Institutionen verwendet. Fallweise werden Werke der Artothek für Ausstellungen verliehen oder als Dauerleihgaben zur Verfügung gestellt. Seit 1981 werden auch Fotoarbeiten angekauft, wodurch die bedeutendste nationale Fotosammlung Österreichs entstand. Sie wird zusammen mit der Sammlung des Landes Salzburg als „Fotogalerie“ im Museum der Moderne gelagert und immer wieder im In- und Ausland präsentiert.

Galerienförderung

Eine indirekte Unterstützung für Kunstschaffende, da sie auf dem Weg über eine Galerie mit einem Werk leichter in ein Museum und somit auch zu einem höheren Bekanntheitsgrad kommen. Ausgewählten Bundes- und Landesmuseen werden Gelder zugeteilt, wenn sie Werke zeitgenössischer Künstler:innen in österreichischen Galerien ankaufen. Voraussetzung: Die erhaltenen Fördermittel von 36.500 Euro müssen auf 54.000 Euro aus eigenen Mitteln aufgestockt werden.

Stipendien und Zuschüsse

Einzelförderungen werden vom Bund in Form von Arbeits- und Reisestipendien vergeben und dienen dazu, einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen oder eine finanziell schwierige Phase zu überwinden. Langzeitstipendien sollen dazu beitragen, dass sich Kunstschaffende längere Zeit einem Projekt widmen können. Startstipendien werden seit dem Jahr 2009 ausgeschrieben: darunter sind zehn Stipendien jeweils für bildende Kunst sowie Architektur/Design, fünf Stipendien jeweils für künstlerische Fotografie und Video- und Medienkunst. Die Stipendien haben eine Höhe von 7.800 Euro und eine Laufzeit von sechs Monaten.

Auslandsateliers

Eine besondere Einzelförderung: die Ateliers werden in Kombination mit Stipendien auf Vorschlag von Jurys bildenden Künstler:innen, Fotokünstler:innen sowie Video- und Medienkünstler:innen aus Österreich zur Verfügung gestellt. Jedes Jahr werden rund 50 Künstler:innen für drei bis sechs Monate in die derzeit achtzehn Auslandsateliers der Republik entsandt. AWAY – a project around residencies beleuchtet seit 2016 das Programm

www.away.co.at


Video- und Medienkunstförderung

Diese gibt es für Projekte, die außerhalb etablierter und akademischer Disziplinen positioniert sind und sich durch Vielfalt auszeichnen. Das Festival Ars Electronica erhält ebenso Zuschüsse wie regionale Institutionen wie etwa der Verein Medienturm im Künstlerhaus Graz.

Urheberrecht

Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, Urheberrechts- und Vergütungsansprüche stellvertretend für Urheber:innen wahrzunehmen. Im Bereich der Bildenden Kunst ist dies die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler: Die Bildrecht GmbH unterhält Partnerschaften mit dreißig internationalen Urheberrechtsgesellschaften. Neben 2.800 inländischen Kunstschaffenden vertritt sie weltweit an die 80.000 Künstler:innen. Die Erträge aus der Lizenzvergabe und kollektiven Rechtewahrnehmung werden - nach Abzug der im Durchschnitt bei 10 Prozent liegenden Verwaltungskosten – vollständig an den/die UrheberIn ausbezahlt. Außerdem unterstützt die Bildrecht Künstler:innen in finanziellen Notlagen und jene, die noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Auch Ausstellungsflächen stehen den Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Die Tätigkeit der Bildrecht wird jährlich von mehreren Stellen geprüft.

Nähere Informationen sind am einfachsten über das Glossar – Lexikon der Fachbegriffe aus dem Bereich Kunst - auf der Website des Bundeskanzleramts zu finden: http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8055/default.aspx