Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften.
Musikschaffende sollten unbedingt über ein paar rechtliche Grundkenntnisse verfügen, einerseits, um zu verstehen, wie man mit Musik auch Geld verdienen kann, andererseits um zu wissen, wofür um Erlaubnis gefragt werden muss.
Im Mittelpunkt des Urheberrechts steht das Werk, im Bereich Musik ist dies vor allem das „Werk der Tonkunst“. Gemeint sind damit Tonfolgen, die eine „geistig eigentümliche Schöpfung“ darstellen. Neben dem Werk der Tonkunst begegnen wir in der Musik auch noch dem „Werk der Literatur“, also dem Text zum Musikstück.
Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhändisch für eine große Anzahl von Urheber:innen oder Inhaber:innen verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrnehmen.
Sie erteilen Lizenzen zur Nutzung von Werken, heben die entsprechenden Nutzungsentgelte ein und verteilen die Einnahmen nach festen Regeln an die Urheber:innen und sonstigen Rechteinhaber:innen. In Österreich, wie auch in der gesamten EU haben Verwertungsgesellschaften Monopole (in den USA z.B. ist das nicht der Fall), für jede Verwertungsart innerhalb einer Werkkategorie ist also nur eine Verwertungsgesellschaft zuständig.
Die Verwertungsgesellschaften haben untereinander Gegenseitigkeitsverträge, somit können die österreichischen Verwertungsgesellschaften fast das gesamte Weltrepertoire in Österreich lizenzieren, umgekehrt ist auch das österreichische Repertoire fast weltweit zu lizenzieren.
Verwertungsgesellschaften:
Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung & Tochtergesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte Gesellschaft m.b.H. (austro mechana)
Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Gesellschaft m.b.H.
Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH
Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH
Infoseite Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften