Rechtsformen


Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Unternehmen und ermöglicht es einer Einzelperson oder mehreren Personen zusammen, Erwerbszwecke, sowie ideelle Zwecke rechtlich wirksam zu verfolgen.

Gut zu wissen

Auch wenn die künstlerische Tätigkeit großteils über Subventionen finanziert ist, sind Künstler:innen unternehmerisch tätig und somit vor die Entscheidung gestellt, eine Rechtsform zu wählen.

Der Gesetzgeber stellt einen geschlossenen Katalog von Rechtsformen zur Verfügung (Typenzwang), allerdings bietet das Gesetz Spielraum für eine individuelle Gestaltung der gesetzlich vorgegebenen Grundstrukturen (z.B. individuelle Sonderregelungen in StatutenGesellschaftsverträgen etc.). Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für immer beibehalten werden, sondern kann den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend auch in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Die Wahl der Rechtsform richtet sich nach mitgliedschafts- und haftungsrechtlichen sowie steuerlichen Überlegungen. 

Die zur Verfügung stehende Rechtsformen unterscheiden sich u. a. darin, 

  • ob eine Person tätig wird oder sich mehrere Personen zusammenschließen
  • welche Zwecke mit der Rechtsform verfolgt werden dürfen
  • ob die Gründung in das Firmenbuch oder das Vereinsregister einzutragen ist
  • ob daraus eine rechtsfähige Einheit (Rechtspersönlichkeit=juristische Person) entsteht
  • wer wofür und in welcher Höhe haftet
  • wer die Vertretung nach außen und die Geschäftsführung nach innen ausübt
  • welche Steuern fällig werden und von wem sie bezahlt werden

Von den in Österreich bestehenden Rechtsformen werden einige bevorzugt von Künstler:innen und Kulturbetrieben gewählt.