Das IG Netz


Das IG Netz wurde im Jahr 1991 von der IG Freie Theaterarbeit eingerichtet, um freien Gruppen die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge durch Zuschüsse finanziell zu erleichtern. Es wird von der IG Freie Theaterarbeit verwaltet und aus Mitteln der Kunstsektion des Bundes und einiger Bundesländer finanziert.

Anspruchsberechtigung

Zuschüsse aus dem IG Netz erhalten:

• Freie Gruppen, die Dienstgeber sind (d.h. Theatervereine, die Mitarbeiter:innen anstellen). Voraussetzung ist, dass die Gruppe innerhalb der vorangegangenen zwei Kalenderjahre oder im laufenden Kalenderjahr eine Subvention vom Bund oder einem der beteiligten Bundesländer erhalten hat. Zuschüsse aus dem IG Netz können ausschließlich für künstlerische Angestellte bezogen werden.

Höhe der Zuschüsse

Dienstgeber erhalten Zuschüsse aus dem IG Netz für künstlerische Angestellte, deren Brutto-Monatsgehalt EUR 2.835 (Wert für 2022) nicht übersteigt.


IG Netz Vergaberichtlinien im Detail


Einreichtermine

Es gibt jährlich zwei Einreichtermine: Für die Monate Jänner bis Juni müssen die Anträge bis 30. September des laufenden Jahres eingereicht werden, für die Monate Juli bis Dezember ist der 28. Februar des Folgejahres Einreichschluss.

Entscheidung über Anträge

Zur Prüfung der Anträge und Entscheidung in Zweifelsfällen wurde die IG-Netz-Kommission eingerichtet.

Die IG-Netz-Kommissionssitzung findet 2 x jährlich statt. Unmittelbar nach den Kommissionssitzungen, die im Regelfall Ende Mai und Ende November stattfinden, werden die zuerkannten Ansprüche an die Antragsteller:innen überwiesen.

Detaillierte Information zum IG Netz

Gut zu wissen

Selbständige Musiker:innen, Komponist:innen und Textautor:innen musikalischer Werke erhalten vom Verein zur Unterstützung und Förderung österreichischer Musikschaffender (SFM) Zuschüsse zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen.

Detaillierte Informationen bietet die Musikergilde