Sozialversicherung auf einen Blick
Aktuelle Werte 2023
Sozialversicherung
Geringfügigkeitsgrenzen Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro Geringfügigkeitsgrenze jährlich / SVS Pflichtversicherungsgrenze: 6.010,92 Euro
SVS SVS-Mindestbeitrag monatlich für Neue Selbstständige: 145 Euro (Achtung: Berechnung des endgültigen Monatsbeitrags erfolgt im Nachhinein) Opting-in SVS: 45,03 Euro (Achtung: keine Pensionsversicherung)
Freiwillige Selbstversicherung ÖGK Geringfügig Beschäftigte: 70,72 Euro Studierende: 66,79 Euro (Achtung: keine Pensionsversicherung) Rezeptgebühr 6,85 Euro
Kinder und Familie
Familienbeihilfe: 0-3 Jahre 120,61 Euro 3-9 Jahre 128,97 Euro 10-18 Jahre 149,70 Euro Ab 19 Jahre 174,70 Euro
Kinderabsetzbetrag: Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2023 61,8 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.
Wochengeld Selbstständige 61,25 Euro / Tag Geringfügig Beschäftigte 10,35 / Tag
Zuverdienstgrenzen Kindergeld Einkommensunabhängig 18.000 Euro (bzw. 60 % des vorherigen Verdienstes) pro Kalenderjahr Einkommensabhängig 7.800 Euro pro Kalenderjahr
Familienbonus Plus (FB+) Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ersetzt. Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmer*innenveranlagung.
Höhe bis zum 18. Geburtstag: 2.000 Euro für jedes Kind pro Jahr bzw. 166,68 Euro für jedes Kind pro Monat Höhe nach dem 18. Geburtstag: 650 Euro für jedes Kind pro Jahr bzw. 54,18 Euro für jedes Kind pro Monat
Sozialleistungen
Mindestsicherung Einzelpersonen: 1.054 Euro Paare: 1.475 Euro
Mindestpension // Ausgleichszulage Einzelpersonen 1.110,26 Euro Paare 1.751,56 Euro
Ausgleichszulage & Zuschlag bei 40 Berufsjahren Einzelpersonen 1.443,23 Euro Paare 1.948 Euro
Steuern
Anhebung der Grenze für geringwertige Güter auf 1.000 Euro
Einkommenssteuer
Betrag Steuersatz
bis 11.693 Euro 0 %
über 11.693 bis 19.134 Euro 20 %
über 19.134 bis 32.075 Euro 30 %
über 32.075 bis 62.080 Euro 41 %
über 62.080 bis 93.120 Euro 48 %
über 93.120 bis 1.000.000 Euro 50 %
über 1.000.000 Euro 55 %
Eckpunkte Steuerreform 2023
Die 2. Tarifstufe der Einkommenssteuer (18.000 bis 31.000 Euro Jahreseinkommen) wurde ab Jänner 2022 von 35% auf 32,5% gesenkt, ab 2023 wird sie auf 30% gesenkt. Die 3. Tarifstufe (31.000 bis 60.000 Euro Jahreseinkommen) wird ab Jänner 2023 von 42% auf 41% gesenkt, ab 2024 auf 40%.
Weiterführende Informationen
Österreichische Sozialversicherung
Infobroschüre Kulturrat Österreich: Selbstständig-Unselbstständig-Erwerbslos
Rechtsgrundlagen
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)