Unfallversicherung


Die staatlichen Unfallversicherungen decken im Allgemeinen mit einem Berufsunfall verbundene medizinischen Kosten ab und darüber hinaus auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport und /oder längerfristige Folgekosten wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung, soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Erstphase nach einem Unfall, Betreuungsbedarf oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Daher unterscheidet man grundlegend zwischen Betriebs- und Freizeitunfall. Der Leistungsumfang der medizinischen Versorgung ist meist entsprechend, aber die Finanzierung ist anders. Berufskrankheiten (chronische Folgen) gehören teils zum Unfall-, teils zum Krankenversicherungswesen.

Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen Versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der >privaten Unfallversicherung, als Alternative oder Zusatzversicherung.

Achtung

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Die Unfallversicherung in Österreich unterscheidet zwei Leistungsfälle:
Arbeitsunfall und Berufskrankheit. 

Sie bietet Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung von Schadensverhütung über Unfallheilbehandlung und Rehabilitation bis zur finanziellen Entschädigung von Unfallopfern.

Die AUVA ist in Österreich der größte Unfallversicherungsträger. Bei ihr sind Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Schüler:innen sowie Studierende versichert. Auch Mitglieder von bestimmten freiwilligen Hilfsorganisationen sind in den Versicherungsschutz einbezogen. 

Die AUVA ist eine von insgesamt vier Unfallversicherungsträgern in Österreich. Für öffentlich Bedienstete (BVA), Bauern (SVB) sowie das Personal von Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) sind eigene Unfallversicherungen zuständig.