Verwertungsgesellschaften


Verwertungsgesellschaften sind Gesellschaften, die Verwertungsrechte von Urheberinnen und Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten kollektiv wahrnehmen. Sie sind sowohl für Nutzer:innen, als auch für Urheber:innen von Vorteil. Ansonsten müssten Nutzer:innen eines Werkes bei der Urheberin, beim Urheber persönlich eine Werknutzungsbewilligung einholen und die Urheberin, der Urheber müsste selbst kontrollieren, ob irgendwo eine Werknutzung stattfindet, die nicht genehmigt wurden. Aufgrund der Vielzahl der Werknutzungen wäre dies für beide Seiten kaum möglich. Daher schließen Verwertungsgesellschaften einheitliche Verträge mit Urheberinnen und Urhebern und vergeben zu festen Tarifen Lizenzen an Nutzer:innen für das gesamte Repertoire. Verwertungsgesellschaften nehmen nicht nur die Rechte im Inland, sondern auch im Ausland wahr. Zu diesem Zweck werden mit ausländischen Verwertungsgesellschaften Gegenseitigkeitsverträge geschlossen.

In der Praxis ist es auch für Verwertungsgesellschaften schwierig, wirklich jede einzelne Nutzung festzustellen. Durch die Fülle von Werknutzungen tagtäglich, insbesondere auch im Internet, ist es für Urheber:innen ratsam, selbst Werknutzungen gelegentlich zu kontrollieren und jedenfalls die Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften auf fehlende – der Urheberin, dem Urheber bekannte – Nutzungen. Finden sich Fehler in der Abrechnung, können diese innerhalb einer bestimmten Frist bei der Verwertungsgesellschaft reklamiert werden.

Im Urheberrecht ist verankert, dass bestimmte Vergütungsansprüche nur durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Hierzu zählen insbesondere Pauschalabgaben wie die Speichermedienvergütung. Grundsätzlich steht es aber jeder Urheberin und jedem Urheber frei, ob ein Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft abgeschlossen wird.

Verwertungsgesellschaften erfüllen auch den Zweck einer Interessensvertretung. Dadurch, dass sie aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen Rechteinhaberinnen des fast gesamten Weltrepertoires sind, ist es ihnen möglich, bei Tarifverhandlungen eine starke Position einzunehmen.

In Österreich genießen Verwertungsgesellschaften eine Monopolstellung. Die Konzession wird von der Aufsichtsbehörde erteilt – und das grundsätzlich nur einmal für einen bestimmten Wahrnehmungsbereich. Um den Missbrauch dieser Stellung zu vermeiden, unterliegen Verwertungsgesellschaften der staatlichen Kontrolle. Außerdem gilt ein Kontrahierungszwang, sie sind also verpflichtet, Verträge mit Nutzerinnen und Nutzern und Urheberinnen und Urhebern zu einheitlichen Bedingungen abzuschließen. Außerdem dürfen Verwertungsgesellschaften nicht auf Gewinn gerichtet arbeiten. Die Einnahmen fließen – abzüglich des Verwaltungsaufwandes – vollständig an die Mitglieder.

Verwertungsgesellschaften nehmen nicht alle Nutzungsrechte treuhänderisch wahr, sondern nur jene, die individuell nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand von der Urheberin, vom Urheber selbst wahrgenommen werden können. Daher wird unterschieden zwischen dem „kleinen Recht“ und dem „großen Recht“. Im literarischen Bereich beispielsweise werden Vorträge (Lesungen) dem „kleinen Recht“ zugeordnet. Aufführungen – also Darbietungen auf Bühnen – von ganzen dramatischen Werken fallen in den Bereich des „großen Rechts“.

Auch im Bereich der Musik wird ähnlich differenziert. Gesamtaufführungen von Musicals, Opern, Operetten und dergleichen, also musikdramatische Bühnenaufführungen fallen in den Bereich des „großen Rechts“. Lizenzen werden also direkt vergeben. Auch die Sendung von musikdramatischen Werken im Rundfunk fällt in den Bereich des „großen Rechts“.

Verwertungsgesellschaften in Österreich

Im Bereich der Musik:

AKM (Gesellschaft für Autoren,
K
omponisten und Musikverleger)
Aufführungs- und Senderechtehttp://www.akm.at/
AUME (Austro-Mechana)Mechanische Rechte (Vervielfältigung)

Mittlerweile wurde die AUME eine Tochtergesellschaft der AKM.https://www.akm-aume.at/
LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH)Leistungsschutzrechte ausübender Künstler:innen und Tonträgerhersteller:innenhttp://lsg.at/

Im Bereich der Literatur:

Literar-Mechana             Mechanische Rechte (Vervielfältigung) von Literatur
Vortrags- und Senderechte von Sprachwerken
http://literar.at/

Im Bereich der Filmkunst:

VAM (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH)Nimmt die Rechte der Filmhersteller:innen wahrhttp://www.vam.cc/
VDFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden Österreichs reg. Gen. mbH)Nimmt Rechte wahr, die der Urheberin, dem Urheber bzw. den Darsteller:innen, und nicht den Filmhersteller:innen zustehenhttps://www.vdfs.at/

Im Bereich der Bildenden Kunst:

BILDRECHT (Bildrecht Verwertungsgesellschaft
Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH)
Wahrnehmung verschiedener Rechte und Vergütungsansprüche der bildenden Künstler:innenhttp://www.bildrecht.at/

Im Bereich des Rundfunks:

VGR (Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH)Wahrnehmung verschiedener Rechte und Vergütungsansprüche der Rundfunkunternehmer:innenhttp://www.vg-rundfunk.at/

Weitere Informationen finden sich auf der Website der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.