Gut zu wissen


Wer fungiert bei Gastspielen, Ausstellungen etc. als Veranstalter und wo ist das geregelt?Wer ist Veranstalter?

Was ist bei Reisen ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug zu beachten?KFZ-Versicherung, Grüne Karte

Wie komme ich bei einer zusätzlichen Versicherung zu einem guten Angebot?Tipp: Koppelgeschäfte

Wie ändern sich die Voraussetzungen für Versicherungen?Tipp: Versicherungen immer wieder prüfen

Welche Versicherungen kann man steuerlich absetzen?Tipp: Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar


Wer ist Veranstalter?

Wer fungiert bei Gastspielen, Ausstellungen etc. als Veranstalter und wo ist das geregelt?

Wer als „Veranstalter“ gilt, ist vom Vertrag abhängig. Der Veranstalter kann eine einladende Organisation oder eine Spielstätte sein. Wenn allerdings eine Kompanie/ein Künstlerkollektiv einen Veranstaltungsort lediglich mietet, selbst tätig wird und alles organisiert, treten sie selbst als Veranstalter auf. Entsprechend werden auch die Versicherungspflichten im Vertrag geregelt. Meist übernimmt dann die Haftpflichtversicherung des Vermieters nur Schäden, die durch schadhafte Einrichtungsgegenstände entstanden sind. Bei einem Schaden, der durch die Veranstaltung direkt oder durch die von der Kompanie/dem Kollektiv eingebrachten Geräte verursacht worden ist, haftet die Kompanie/das Kollektiv.

Wer Veranstalter ist und das Veranstalterrisiko zu tragen hat wird also im Vertrag von beiden Parteien geregelt.

Veranstalter haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Mitarbeiter:innen, Teilnehmenden bzw. Gästen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.

Veranstalterhaftpflicht

KFZ-Versicherung, Grüne Karte

Was ist bei Reisen ins Ausland mit dem eigenen Fahrzeug zu beachten? 

In Österreich, der EU und vielen anderen Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Wer außerhalb des Landes mit seinem Auto unterwegs ist, sollte die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) bei sich führen. Sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Innerhalb Europas sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen. Die Praxis zeigt aber, dass bei Kontrollen im Ausland häufig die Versicherungskarte verlangt wird.

Bei Einreise in folgende Länder ist die Grüne Karte erforderlich: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran*, Israel*, Marokko*, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland*, Serbien, Türkei*, Tunesien*, Ukraine und Weißrussland. In diesen Ländern kann es bei Fehlen der Grünen Karte zu hohen Geldstrafen kommen.

* Für diese Länder muss eine eigene große Grüne Karte von der Versicherung ausgestellt werden. Bei dieser kostenpflichtigen Karte wird das jeweilige Länderkennzeichen gesondert eingetragen. Für die Zeit der Reise in diese Länder wird die Versicherungsprämie erhöht. Wird die Karte vergessen oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei Einreise in das jeweilige Zielland eine Grenzversicherung abschließen.

Die Grüne Karte erhält man kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung oder beim ÖAMTC. Sie ist in der Regel nur für drei Jahre gültig.

Tipp: Koppelgeschäfte

Wie komme ich bei einer zusätzlichen Versicherung zu einem guten Angebot?

Wenn man bereits eine Versicherung abgeschlossen hat oder plant mehrere Versicherungen abzuschließen, empfehlen sich oft Koppelgeschäfte. So kann z.B. eine Privathaftpflichtversicherung an eine Berufshaftpflichtversicherung gekoppelt werden. Oftmals werden Reisekrankenversicherungen auch in Kombination mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen angeboten. Solche Angebote können günstiger sein als einzelne Spezialversicherungen.

Tipp: Versicherungen immer wieder prüfen

Wie ändern sich die Voraussetzungen für Versicherungen?

Im Allgemeinen empfiehlt sich, die abgeschlossenen Versicherungen immer wieder darauf zu prüfen, ob Überschneidungen oder Doppelversicherungen bestehen und ob die Versicherungssummen noch dem tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände (z.B. bei Musikinstrumenten) bzw. dem persönlichen Risiko entsprechen.

Tipp: Viele Versicherungen sind steuerlich absetzbar

Welche Versicherungen kann man steuerlich absetzen?

Kosten für freiwillige Personenversicherungen wie Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Sterbeversicherung, Insassenversicherung, freiwillige Beiträge zur Pensionsversicherung und Arbeitnehmer:innen-Beiträge zu Pensionskassen (sofern dafür keine staatliche Prämie für die Zukunftsvorsorge in Anspruch genommen wird) können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Wie viel abgesetzt werden kann, ist z.B. auf der Seite der Arbeiterkammer nachzulesen.


Links zu Konsumentenschutz-Seiten bzw. Versicherungs-Vergleichen

Redaktion: Katharina Dilena, Lektorat: Sabine Kock, Andrea Wälzl, Lisa Pointner, Sabine Mitteregger

Mit einem Dank für inhaltliche Anregungen an: www.touring-artists.info, Jens Schoenenberg, Frank Böhmler