Personenversicherungen
Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung und wo ist ein privater Schutz empfehlenswert? ➢ Private Krankenversicherung
Wie funktioniert der Krankenversicherungsschutz in der EU? ➢ Krankenversicherung in der EU
Wie funktioniert der Krankenversicherungsschutz im außereuropäischen Ausland? ➢ Auslandskrankenversicherung für in Österreich krankenversicherte Personen
Was muss ich bei einem Aufenthalt in Österreich beachten? ➢ Krankenversicherung in Österreich für Künstler:innen aus Drittstaaten
Welche Versicherung ist für den Erhalt eines Visums nötig? ➢ Visaversicherung
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung und welche anderen Möglichkeiten gibt es? ➢ Private Unfallversicherung
Was kann versichert werden? ➢ Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Private Krankenversicherung
Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung und wo ist ein privater Schutz empfehlenswert?
Die gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung) versichert fast alle in Österreich unselbstständig Erwerbstätigen (mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten), einen Großteil der Selbstständigen, Empfänger:innen von Arbeitslosenunterstützungen, Pensionsbezieher:innen sowie Familienangehörige der genannten Gruppen (Mitversicherte) bei Krankheitsfällen in Österreich.
Eine freiwillige Krankenversicherung in der Pflichtversicherung ist für alle Personen möglich.
Sozialversicherung - Krankenversicherung
Eine individuelle Krankenversicherung ist bei privaten oder beruflichen Aufenthalten im Ausland empfehlenswert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Deckung vorsieht. Der Krankenversicherungsschutz im Ausland gehört zu den wichtigen Fragen, die im Vorfeld von internationalen Tätigkeiten geklärt werden sollten.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick über den Krankenversicherungsschutz in der EU und im außereuropäischen Ausland, Krankenversicherungen in Österreich für Künstler:innen aus Drittstaaten und Visaversicherungen.
Krankenversicherung in der EU
Wie funktioniert der Krankenversicherungsschutz in der EU?
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.
Alle in Österreich krankenversicherten Personen sind demnach auch in der EU und in den EWR-Staaten krankenversichert.
Dennoch sind die nationalen Rahmenbedingungen innerhalb der EU nicht harmonisiert und es gibt von Land zu Land große Differenzen vom Leistungsumfang und der jeweiligen finanziellen Bemessungsgrundlage für eine Leistung.
Zusätzlich bestehen mit einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen, die auch die Krankenversicherung einschließen (zum Beispiel Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Tunesien, Türkei, Israel …).
Achtung
In den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werden allerdings nur die Leistungen übernommen, die auch von der örtlichen Krankenkasse bezahlt würden. Auch ein eventuell notwendiger Krankenrücktransport ist damit nicht abgedeckt. Bei Reisen in diese Länder empfiehlt sich daher, sich vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die gedeckten Leistungen zu erkundigen und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Bei Krankheitsfällen in der EU, im EWR-Raum und einigen anderen Ländern genügt es im besten Fall, die e-card vorzuweisen. Sie gilt im Zusammenhang mit zusätzlich auszufüllenden Formularen als Berechtigung für (Notfall-) Behandlungen. In vielen Fällen werden beim Aufsuchen einer Arztpraxis im Ausland und für Medikamente jedoch zunächst Honorare fällig, die dann im Heimatland z.T. anteilig rückerstattet werden. Hiebei gelten als Erstattungssätze die Regelsätze der Sozialversicherung im Heimatland.
Eine genaue Liste der Länder findet sich hier: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678582&portal=svportal
Auslandskrankenversicherung für in Österreich krankenversicherte Personen
Wie funktioniert der Krankenversicherungsschutz im außereuropäischen Ausland?
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen. Es lohnt sich aber, zuvor bei der Krankenversicherung nachzufragen, ob Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden Land bestehen.
Die meisten Versicherungen decken akute ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport. Je nach Preis und Umfang der Versicherung ist z.B. auch die Behandlung chronischer Krankheiten inkludiert. Manche Auslandskrankenversicherungen decken das Berufsrisiko mit ab.
Bei Krankenhausaufenthalten verrechnen die Versicherungen die Kosten manchmal direkt mit dem Krankenhausbetreiber. Oft muss aber die Behandlung zunächst vor Ort bezahlt werden. Die Kosten kann man dann zuerst bei der österreichischen Krankenkasse einreichen und bekommt einen Teil rückerstattet. Die übrigen Kosten übernimmt die private Auslandskrankenversicherung.
Achtung
Durch die meisten Auslandskrankenversicherungen sind in der Regel nur maximal sechs bis acht Wochen am Stück versichert. Man kann jedoch mehrmals pro Jahr für den entsprechenden Zeitraum verreisen und den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Bei längeren Reisen muss ein teurerer Einzelvertrag abgeschlossen werden. Die Versicherer versichern dann meistens tage- oder monatsweise. Längstens möglich ist eine solche Krankenversicherung für fünf Jahre. Danach muss eine Versicherung im Gastland abgeschlossen werden.
Unverbindliche Tarifbeispiele
(nur Krankenversicherung)
Auslandskrankenversicherung
Für Einzelpersonen je nach Anbieter ab ca. 45 Euro pro Jahr
(für max. 42 bzw. 62 Tage pro Reise)
Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Aufenthalte bis zu 365 Tage: 1,5 -2 Euro pro Tag / 2,5 -3,5 Euro pro Tag ab 60 Jahren
(je nach Land und Versicherungsleistungen)
- Aufenthalte zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife
Tipp
Kreditkarten werden oft in Verbindung mit Reise- & Reisekrankenversicherungen angeboten. Vor dem Abschluss einer Reiseversicherung lohnt es sich daher zu prüfen, welche Leistungen dort inkludiert sind. Kreditkarten-Versicherungen decken allerdings meist ebenfalls nur einen Zeitraum von 6-8 Wochen bzw. 90 Tage pro Reise ab.
Hinweise für Ensembles und Bands:
Innerhalb der EU können angestellte Künstler:innen vom Arbeitgeber mit einem A1 Formular ins Ausland entsandt werden und selbstständige Künstler:innen können sich selbst mit einem A1 Formular entsenden und nehmen so ihren Versicherungsschutz in vollem Umfang mit ins europäische Ausland.
Für Ensembles und Bands mit angestellten Künstler:innen ist es bei Reisen ins außereuropäische Ausland ratsam, eine pauschale Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auch für selbstständige Künstler:innen, die im Auftrag des Ensembles/der Band ins Ausland reisen, sollte der Krankenversicherungsschutz gewährleistet sein – auch wenn der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet ist.
Für Selbstständige, die ihren Wohnsitz (in der Regel Hauptwohnsitz, jedenfalls wo Einkünfte besteuert und Sozialabgaben bezahlt werden) in Österreich haben, kann das Ensemble/die Band eine Versicherung abschließen. Selbstständige, die ihren Wohnsitz außerhalb Österreichs haben, müssen sich hingegen selbst darum kümmern. Ensembles/Bands ist zu empfehlen, den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zur Bedingung für den Arbeitsvertrag zu machen oder in den Produktionsverträgen festzuschreiben, dass die Künstlerin oder der Künstler für sämtliche Versicherungen selbst Sorge zu tragen hat.
Gerade bei Ensembles/Bands mit selbstständigen Künstler:innen, die ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren, was erforderlich ist und welche Nachweise der jeweilige Veranstalter von den einzelnen verlangt.
Achtung
Ein Visum setzt in vielen Ländern zwingend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung voraus. Dies gilt auch für Nicht-EU-Bürger:innen in Österreich bzw. im Schengenraum
Krankenversicherung in Österreich für Künstler:innen aus Drittstaaten
Was muss ich bei einem Aufenthalt in Österreich beachten?
Für Künstler:innen aus dem Ausland ist eine Krankenversicherung während ihres Aufenthaltes in Österreich dringend zu empfehlen.
Künstler:innen aus dem Ausland (vor allem aus Ländern außerhalb der EU), die sich vorübergehend in Österreich aufhalten, können auch bei österreichischen Versicherern eine Reisekrankenversicherung abschließen. Die Versicherungen sind bis zu 365 Tage/12 Monate gültig und tageweise abzuschließen. Bei manchen Versicherern kann der Vertrag bis zu 31 Tage nach der Einreise in die EU abgeschlossen werden.
Achtung
Dies gilt, wenn für die oder den Einreisenden keine Visumpflicht besteht. Bei Visumpflicht muss die Versicherung über die gesamte Dauer des Visums abgeschlossen werden.
Tipp
Es ist zu empfehlen, eine Visaversicherung oder Reisekrankenversicherung in Österreich abzuschließen (ggfs. unter Mithilfe der Veranstalter:innen oder Kolleg:innen). Tritt in Österreich ein Schadensfall ein, kann die Abwicklung mit einer im Herkunftsland abgeschlossenen Reiseversicherung sehr kompliziert sein.
Oftmals werden Reisekrankenversicherungen auch in Kombination mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen angeboten.
Unverbindliche Tarifbeispiele
(nur Krankenversicherung)
Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Aufenthalte bis zu 365 Tage: 1,5 -2,5 Euro pro Tag / 2,5 - 3,5 Euro pro Tag ab 60 Jahren
(je nach Land und Versicherungsleistungen)
- Aufenthalte zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife
- Krankenversicherung für Menschen aus Ländern außerhalb der EU in Österreich für max. 12 Monate: ab 60 Euro / Monat
Manche Versicherungen bieten Spezialversicherungen für Studierende oder Stipendiat:innen an.
Die genauen Leistungspakete sind bei den Versicherungsunternehmen zu erfragen.
Tipp
Kreditkarten werden oft in Verbindung mit Reise- & Reisekrankenversicherungen angeboten. Vor dem Abschluss einer Reiseversicherung lohnt es sich daher zu prüfen, welche Leistungen dort inkludiert sind. Kreditkarten-Versicherung decken allerdings meist ebenfalls nur einen Zeitraum von 6-8 Wochen bzw. 3 Monaten pro Reise ab.
Hinweise für Ensembles und Bands:
Selbstständige Künstler:innen müssen sich selbst um den Abschluss einer Krankenversicherung kümmern. Ensembles und Bands, die als Selbstständige zusammen arbeiten, sollten alle Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Krankenversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Noch ratsamer ist es, den Abschluss einer Krankenversicherung zur Bedingung für das Engagement zu machen bzw. bei selbstständigen Künstler:innen aus EU-Mitgliedsländern mit einer Entsendung per A1 Formular (s. Sozialrecht) zu arbeiten. Die Versicherungsfrage sollte im Produktionsvertrag klar geregelt sein;
Visaversicherung
Welche Versicherung ist für den Erhalt eines Visums nötig?
Bei Beantragung eines Visums für Österreich bzw. den Schengenraum muss die Antragstellerin oder der Antragsteller eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts in Österreich nachweisen können. Diese kann im Herkunftsland oder in Österreich bzw. in einem EU-Land abgeschlossen werden.
Krankenversicherung in Österreich für Künstler:innen aus Drittstaaten
Die Mindestanforderungen an die Versicherung sind eine bestimmte Deckungssumme und die Gültigkeit im gesamten Schengenraum.
Es ist empfehlenswert, diese sogenannte Visaversicherung in Österreich abzuschließen, da im Schadensfall die Abwicklung mit Versicherungen, die im Herkunftsland abgeschlossenen wurden, kompliziert sein kann. Eine derartige Versicherung kann oft auch mit einer Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherungen kombiniert werden.
Krankenversicherung für Österreicher:innen außerhalb des Schnegenraums
Auch für den Aufenthalt österreichischer Staatsbürger:innen außerhalb des Schengenraums kann für die Beantragung eines Visums der Nachweis einer Versicherung notwendig sein. Oft empfehlen die Botschaften der einzelnen Länder Versicherungen im jeweiligen Land, in manchen Ländern wird sogar der Abschluss einer spezifischen Versicherung verlangt.
Umgekehrt besteht zwischen manchen Ländern und Österreich ein Versicherungsabkommen und die österreichische gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Versicherungsleistungen.
Tipp
Auf alle Fälle sollte man sich früh genug auf der Einreise-Website des jeweiligen Landes über Visabestimmungen informieren.
Unverbindliche Tarifbeispiele
(nur Krankenversicherung)
Versicherungen österreichischer Versicherungsunternehmen sind sowohl für Österreicher:innen, die in Drittstaaten reisen, als auch für Ausländer:innen in Österreich erhältlich.
Langzeit-Auslandskrankenversicherung
- Aufenthalte bis zu 365 Tage: 1-2 Euro pro Tag / 2-3 Euro pro Tag ab 60 Jahren
(je nach Land und Versicherungsleistungen)
- Aufenthalte zwischen 365 Tagen und fünf Jahren: höhere Tarife
- Krankenversicherung für Ausländer:innen in Österreich für max. 12 Monate: ab 60 Euro / Monat
(ähnelt bezüglich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von Inländer:innen)
Manche Versicherungen bieten Spezialversicherungen für Studierende oder Stipendiat:innen an.
Die genauen Leistungspakete sind bei den Versicherungsunternehmen zu erfragen.
Private Unfallversicherung
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung und welche anderen Möglichkeiten gibt es?
Eine Unfallversicherung gewährleistet eine finanzielle Absicherung, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit besteht.
Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich (unvorhergesehen und nicht abwendbar) von außen (also keine Ereignisse im Inneren der Person z.B. Blutungen an inneren Organen) auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig (nicht vorsätzlich herbeiführt) eine Gesundheitsschädigung erleidet. Beispiele hierfür sind: Autounfall, Ausrutschen auf der Bühne, Verletzen beim Transport von Instrumenten/Equipment, Sturz von einer Treppe. Die verschiedenen Unfallfolgen wie Todesfall, Invalidität/Berufsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt etc. können bei entsprechender Versicherung und Schadenseintritt die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme auslösen.
Achtung
Die gesetzliche Unfallversicherung versichert NUR alle mit der Berufstätigkeit verbundenen Unfälle (sowohl bei Angestellten wie auch bei Selbstständigen). Tritt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ein, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Erste-Hilfe-Leistung bei Arbeitsunfällen, die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation sowie die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zusätzlich ist sie für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die arbeitsmedizinische Betreuung zuständig.
Sozialversicherung – AUVA: http://www.auva.at
Unfälle im Privatbereich sind über diese Versicherung nicht gedeckt!
Für private Zwecke oder bei bestimmten Berufsgruppen, ist eine private Unfallversicherung deshalb u.U. sinnvoll.
Es empfiehlt sich bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung weltweit gültig ist und entsprechenden Schutz gewährt.
Einige Versicherer haben sich auf die Besonderheiten für künstlerische Berufe spezialisiert und bieten für diese Berufsgruppe besondere Deckungskonzepte an.
Beispiel
Ein Pianist verletzt sich in der Freizeit am Finger.
In diesem Fall würde nur eine private Unfallversicherung Schäden decken. Eine speziell angepasste Versicherung mit sogenannter Gliedertaxe würde bei Verlust des Fingers die volle Auszahlung der versicherten Leistung gewähren, während sonst nur ein geringer Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch die Versicherungsleistung je nach Schwere der Beschädigung ausfällt. Eine allgemeine Gliedertaxe genügt den Ansprüchen von künstlerisch tätigen Menschen oft nicht, angepasste Taxen sind nötig.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Was kann versichert werden?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Die versicherte Person erhält im Fall von andauernder Arbeitsunfähigkeit mit der Folge von vollständigem Verdienstentfall eine vertraglich vereinbarte Rente, die bis zu einer fix vereinbarten Altersgrenze ausbezahlt wird.
Achtung
Sowohl die Höhe der Rente als auch die Altersgrenze werden bereits bei Vertragsabschluss festgelegt.
Eine Absicherung über eine private Unfallversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, da der Grund für Berufsunfähigkeit laut Statistik nur zu ca. 10 % auf Unfällen beruht. In den restlichen Fällen würde die Unfallversicherung nicht greifen, wenn z.B. psychische Krankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herzerkrankungen oder Krebs zur Berufsunfähigkeit führen.
In der gesetzlichen Pensionsversicherung haben versicherte Person unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Invaliditäts- (Arbeiter:innen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte). Für nach dem GSVG freiberuflich tätige Personen besteht unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension.
Die eigene Arbeitskraft kann auch durch eine individuelle Versicherung abgesichert werden. Hier wird der konkret ausgeübte Beruf versichert. Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf für länger als sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.
Allerdings ergibt sich oft die Schwierigkeit, freischaffende Künstler:innen, insbesondere wenn sie in der darstellenden Kunst tätig sind, gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Bei den meisten Versicherern gehören darstellende Künstler:innen zu den nicht versicherbaren Berufsgruppen, da das Risiko für den Versicherer nicht kalkulierbar ist. Das Angebot ist sehr eingeschränkt und teuer. Die Prämien richten sich nach Faktoren wie Einkommen, Höhe der gewünschten monatlichen Rente, Alter, Gesundheitszustand und Versicherbarkeit.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind meist europaweit, teilweise auch weltweit gültig.
Beispiel
Annahmekriterien für einen Orchestermusiker
- nur Orchestermusiker mit fester Anstellung (keine Solisten)
- Höchsteintrittsalter 40 Jahre (Bläser: 35 Jahre)
- Versicherungsdauer bis max. Endalter 55 Jahre (Bläser: 50 Jahre)
- monatliche Rente maximal 1.000 Euro
Unverbindliche Tarifbeispiele
Alter 30 Jahre, Rente 1.000 Euro, Beruf RegisseurIn | Prämie 95 Euro mtl. |
Alter 30 Jahre, Rente 1.000 Euro, Beruf TexterIn | Prämie 75 Euro mtl. |
Alternativen
Als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung können erweiterte Unfallprodukte und sogenannte Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen dienen.
Dread-Disease-Versicherungen, auch Schwere-Krankheiten-Vorsorge oder Critical Illness genannt, sind Personenversicherungen, deren Leistungen bei Eintritt von fest definierten schweren Krankheiten (zum Beispiel Krebs) der versicherten Person ausgezahlt werden und im Versicherungsfall meist eine (steuerfreie) Einmalzahlung gewähren.
Auch private Lebensversicherungen können, erweitert um gewisse Bausteine, eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit gewährleisten. Versicherungsexpert:innen beraten hier zu den unterschiedlichen Produkten und stellen individuelle Pakete zusammen.