Sachversicherungen


Wie sollten Kunstwerke bei Ausstellungen versichert sein? ➢ Ausstellungsversicherung

Was ist bei Transporten von Kunstwerken, Bühnenbildern etc. zu beachten?Transportversicherung

Wie können Musikinstrumente versichert werden worauf ist besonders zu achten?Musikinstrumentenversicherung

Wie kann man Ausfälle von Veranstaltungen versichern? ➢ Ausfallsversicherung

Ausstellungsversicherung

Wie sollten Kunstwerke bei Ausstellungen versichert sein?

Wenn eine Künstlerin oder ein Künstler Kunstwerke ausstellt oder sie verleiht, sollte im Ausstellungs- bzw. Leihvertrag (Musterleihvertrag) geregelt sein, dass der Vertragspartner die Werke für den Transport „von Nagel zu Nagel“ (vom Beginn der Demontage am Ort A bis zur Fertigstellung der Montage am Ort B bzw. zur Rückkehr an Ort A) – auch für Transporte über Grenzen – und für die Dauer der Ausstellung versichert.

Grundsätzlich wird für Kunstausstellungen für die Veranstalter:innen eine Allgefahrenversicherung (All-Risk-Insurance) empfohlen, in der mögliche Schadensfälle umfassend und im Detail inklusive Ausnahmebestimmungen geregelt sind: etwa die Handhabung von Schäden am Transportweg, Diebstahl, Beschädigung von Exponaten durch Besucher:innen oder Mitarbeiter:innen sowie Schäden durch Mängel am Veranstaltungsort. 

Tipp

Vor einer Versendung der eigenen Kunstwerke zum Ausstellungsort sollte man vom Veranstalter eine Versicherungsbestätigung verlangen, um für den Schadensfall gerüstet zu sein.

Für einen Kostenvoranschlag benötigt der Versicherer folgende Erstinformationen: Genaue Beschreibung der zu versichernden Kunstwerke, Wert (Verkaufspreis), Informationen zum Transport (durch wen wird er durchgeführt, welche Reiseroute und welche Transportmittel werden gewählt, welche Sicherheitsverpackung ist vorgesehen), Informationen zum Ausstellungsort (bauliche Beschaffenheit, klimatische Bedingungen, Sicherheitseinrichtungen)

Transportversicherung

Was ist bei Transporten von Kunstwerken, Bühnenbildern etc. zu beachten?

Die meisten Schadensfälle ereignen sich beim Transport bzw. beim Ein- und Ausladen. Eine Transportversicherung dient dem Schutz des Equipments bei Tourneen und der Kunstwerke bei Transporten zu den Ausstellungsorten.

Eine gesonderte Transportversicherung erübrigt sich in vielen Fällen, da sich die verschiedenen Versicherungsarten teilweise überschneiden: Branchenübliche Ausstellungsversicherungen „von Nagel zu Nagel“ schließen den Transportweg mit ein, bei einer Musikinstrumentenversicherung ist das Transportrisiko bereits mit eingeschlossen. Geht es um Transporte größeren Umfangs, wie zum Beispiel bei Bühnenbildern, werden meist Speditionen beauftragt, wobei der Transport versichert ist.

Was muss beachtet werden, wenn die Künstlerin oder der Künstler Kunstwerke oder Equipment selbst transportiert?

Beispiel

Ein Künstler aus Österreich bringt eigene Kunstwerke mit dem PKW für eine Ausstellung nach Kroatien und holt sie dort auch selbst wieder ab. Vor Ort sind die Arbeiten über den Veranstalter versichert.

Der Künstler kann selbst eine Transportversicherung abschließen. Bei Abschluss muss er mitteilen, welche Art von Gegenständen er transportieren will. Entsprechend wird dann die Versicherungsprämie individuell berechnet.

Der Künstler sollte vorab abwägen, ob der Wert der Kunstwerke, das Risiko und die Versicherungssumme in einem Verhältnis zueinander stehen, das eine Versicherung lohnenswert macht. Oftmals lohnt sich dies gerade für Künstler:innen, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, nicht. Denn zur Festsetzung der Versicherungssumme werden aktuelle Verkaufspreise herangezogen, wodurch diese entsprechend niedrig ausfallen kann.

Achtung

Es empfiehlt sich darauf zu achten, welche Vorgaben die Versicherung bezüglich der Art der Verstauung und Verpackung der Gegenstände macht. Sind diese sehr hoch gesteckt, kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall nicht eintrittspflichtig ist.

Beispiel

Eine freiberufliche Tänzerin fährt mit einem Mietwagen von Österreich über Italien nach Frankreich. In ihrem Auto sind Teile des Bühnenbilds, das Cello ihres Kollegen sowie gemietete Verstärkerboxen. Das Auto wird tagsüber samt Inhalt auf der Autobahnraststätte in Italien gestohlen.

Rechtlich liegt kein Verschulden der Tänzerin vor. Für den Transport, den sie unentgeltlich übernimmt, kann rechtlich von einem stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen werden. Finanziellen Ersatz gäbe es nur, wenn der Transport versichert war.

Für den Kollegen besteht keine Anspruch auf Schadensersatz durch die Künstlerin. Eventuell ist der Diebstahl des Cellos aber über seine eigene Musikinstrumentenversicherung gedeckt.

Bei privaten Transporten sollte vorab immer klar abgesprochen werden, was in einem Schadensfall passiert.

Tipp

Bei Auftritten von Musiker:innen oder Theaterensembles am Abend ist es ratsam darauf zu achten, dass eine Lagerung im Pkw/Lkw auch zwischen 22:00 und 06:00 Uhr versichert ist (keine Nachtzeitklausel). Allerdings erhöht sich die Versicherungsprämie dadurch meist um etwa 25 %.

Achtung

Die Absicherung bei Transporten in osteuropäische Länder ist generell sehr kostspielig oder – je nach Versicherer – auch gar nicht möglich. Teilweise sind Fahrten mit dem Mietwagen in bestimmte Länder ausgeschlossen.

Beispiel

Eine Künstlerin in Österreich verschickt drei Arbeiten auf Papier per Post in die Schweiz. Die Arbeiten haben einen Wert von insgesamt 1.000 Euro. Inwieweit versichern Transportunternehmen und Kurierdienst?

Die Versicherungssumme kann beim Transportunternehmen gegen Mehrkosten mit eingeschlossen werden. Falls die Künstlerin regelmäßig Bilder mit der Post versendet, kann sie dafür auch eine eigene Versicherung mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abschließen. Diese ist oft günstiger als die Einzelversicherung durch das Transportunternehmen.

Musikinstrumentenversicherung

Welche Möglichkeiten bietet sie und worauf ist besonders zu achten?

Eine Musikinstrumentenversicherung ist besonders sinnvoll, da Instrumente viel gebraucht, transportiert und an unterschiedlichsten Orten abgestellt oder gelagert werden.

Ein solche Versicherung kann für verschiedene Geltungsbereich, etwa D-A-CH-L (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein), ganz Europa oder weltweit abgeschlossen werden.

Der Basisschutz bietet meist Absicherung bei: Transportunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Naturkatastrophen, Leitungswasser, Raub, Einbruchdiebstahl. Teurere Varianten bieten zusätzlich Deckung bei: Diebstahl und Abhandenkommen, Bruch und Beschädigung, Vertauschen, Liegenlassen, Vernässung. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Wert des Instruments.

Tipp

Bei Auftritten von Musiker:innen oder Theaterensembles am Abend ist es ratsam darauf zu achten, dass eine Lagerung im Pkw/Lkw auch zwischen 22:00 und 06:00 Uhr versichert ist (keine Nachtzeitklausel, die z.B. nur die Lagerung in bewachten Garagen einschließt). Allerdings erhöht sich die Versicherungsprämie dadurch meist um etwa 25 %.

Achtung

Sollen elektronische Instrumente wie z.B. Effekt-Pedale oder Laptops mitversichert werden, so ist dies gesondert mit der Versicherung zu vereinbaren.

Ausfallsversicherung

Ausfallsversicherungen

Gerade bei Veranstaltungen, die von der Anwesenheit bestimmter Personen oder Kunstwerke abhängig sind, sollte man über eine Ausfallsversicherung nachdenken. Wird zum Beispiel der Solist einer Tanzaufführung krank und die geplante Tournee kann nicht stattfinden, so können auf den Veranstalter oder die Kompanie erhebliche Kosten und finanzielle Einbußen zukommen. Im Regelfall wird in der Engagementvereinbarung ein Pönale festgelegt, die die Kompanie oder Band im Falle eines ihrerseits verschuldeten Ausfalls zu zahlen hat. Selbst wenn die Veranstaltungen rechtzeitig abgesagt werden können und es keine Regressforderungen gibt, sind unter Umständen bereits erhebliche Kosten für Werbung und Vorbereitung entstanden.

Beispiel

Eine Band ist zu einem Open-Air-Festival eingeladen. Aufgrund von starkem Regen kann das Konzert nicht stattfinden.

Üblicherweise ist die Haftung bei Ausfällen im Vertrag mit dem Veranstalter geregelt. Im Idealfall ist der Veranstalter selbst versichert und übernimmt trotz Ausfalls der Veranstaltung alle angefallenen Kosten (Honorare, Reisekosten, Werbung, Technikmiete und -aufbau, etc.). In manchen Verträgen sind Unglücksfälle „höherer Gewalt“ angeführt, bei deren Eintreten der Veranstalter bzw. seine Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

Der Band ist also zu raten, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass bei Ausfall der Veranstalter zumindest alle anfallenden Kosten trägt und die Honorare besten Falls voll ausbezahlt werden.

Achtung

Ist der Veranstalter nicht versichert oder ist eine Übernahme der Kosten im Vertrag ausgeschlossen, empfiehlt es sich für Künstler:innen, selbst eine Ausfallsversicherung abzuschließen. Dies gilt auch, wenn Künstler:innen selbst in der Rolle des Veranstalters sind.

Beispiel

Ein österreichisches Theaterensemble verschifft sein Bühnenbild mit einer Spedition nach Venezuela. Dieses kommt nicht rechtzeitig an; die Veranstaltung kann nicht stattfinden.

In diesem Fall empfiehlt sich vor Vertragsabschluss zu klären, ob der Veranstalter in Venezuela über eine Versicherung verfügt und was diese deckt. Ebenso ist anzuraten, die Konditionen und Haftungen im Vertrag mit der Spedition vorab genau zu prüfen. Falls kein ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist, sollte das österreichische Theaterensemble bereits vor der Abreise in Österreich eine Ausfallsversicherung und ggf. auch eine Versicherung für den Verlust/die Beschädigung des Bühnenbildes abschließen.

Wer ist Veranstalter