Vermögensversicherungen
Was ist eine Haftpflichtversicherung und wogegen schützt sie? ➢ Haftpflichtversicherungen
Was unterscheidet eine private und eine berufliche Haftpflichtversicherung ➢ Berufshaftpflicht
Wann ist eine Vereinshaftpflichtversicherung sinnvoll? ➢ Vereinshaftpflicht
Wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll? ➢ Betriebshaftpflicht
Wer ist Veranstalter, wofür haftet er und wie kann er sich absichern? ➢ Veranstalterhaftpflicht
Haftpflichtversicherungen
Was ist eine Haftpflichtversicherung und wogegen schützt sie?
In Österreich ist die Haftung per Gesetz gegeben, dies ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) definiert. Das heißt, dass eine Person, die einer anderen durch eigenes Verhalten oder Unterlassen einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zufügt, die andere Person durch Schadensersatz entschädigen muss. Sie steht in der Pflicht, für den Schaden zu haften. Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu erfüllen.
Man unterscheidet private, berufliche (Berufshaftpflicht) und betriebliche (Betriebshaftpflicht/Veranstalterhaftpflicht) Haftpflichtversicherungen.
Achtung
Eine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt, gibt es nicht. Jedes Risiko ist einzeln zu versichern.
Achtung
Das Haftpflichtsystem ist in Europa nicht einheitlich geregelt. Es gilt das jeweilige Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In den deutschsprachigen Ländern ist das System ähnlich. Nützliche Hinweise finden Sie im Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität:
Verbringt eine Künstlerin oder ein Künstler privat oder im Rahmen ihrer oder seiner beruflichen Tätigkeit viel Zeit im Ausland, empfiehlt es sich bei der Versicherung rückzufragen, inwieweit der Schutz ihrer oder seiner bestehenden (in Österreich abgeschlossenen) Haftpflichversicherung(en) auch in der EU oder in Drittstaaten gilt und ggf. den Umfang der Versicherungsleistung zu erweitern.
Berufshaftpflicht
Was unterscheidet eine private und eine berufliche Haftpflichtversicherung
Die meisten Haushaltsversicherungen umfassen auch eine private Haftpflichtversicherung.
Achtung
Diese greift aber nicht bei Schäden, die im Rahmen einer freiberuflichen bzw. unternehmerischen Tätigkeit entstehen.
Freiberuflich tätige Künstler:innen sind rechtlich gesehen Unternehmer:innen und sollten somit über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmer:innen sind Freiberufler:innen bei Schäden selbst in der Haftung.
Im Allgemeinen sind in der Haftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt. Spezielle Risiken wie Tätigkeitsschäden, Be- und Entladeschäden, Mietsachschäden an Immobilien, Schlüsselverlust, etc. können gesondert versichert werden.
Beispiel
Ein Künstler stürzt während eines Besuchs bei seinem Agenten und reißt dabei den Bildschirm des PCs zu Boden, der beim Aufprall zerstört wird.
Hier handelt es sich um einen Sachschaden. Es entstehen Haftpflichtansprüche auf Grund von Schäden, die an fremden Gegenständen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind. Die Berufshaftpflichtversicherung des Künstlers würde für diesen Schaden aufkommen.
Tipp
Bei Koproduktionen, Gastspielen von Ensembles, Auftritten von Bands oder Ausstellungsbeteiligungen (u.Ä.) ist manchmal unklar, wer in welchem Schadensfall haftet. Es ist daher empfehlenswert, dass jede einzelne Künstlerin und jeder einzelne Künstler über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügt.
Ensembles/Bands, die als Auftraggeber von kurzzeitigen Projekten fungieren, schreiben oft in die Verträge mit Künstler:innen, dass entsprechende Versicherungen von diesen selbst abzuschließen sind. Ebenso gibt es dann einen klaren Verweis auf den Haftungsausschluss des Auftraggebers. Die Verantwortung im Schadensfall liegt dann bei der Künstlerin oder dem Künstler selbst. Manche Kompanien verlangen von Künstler:innen von vornherein den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In jedem Fall empfiehlt es sich, die Haftpflichtsituation mit dem Veranstalter, dem einladenden Ausstellungsorganisator oder der Kompanie vorab klar zu regeln. Kosten für eine zusätzliche Versicherung können so auch in die Honorarkalkulation einberechnet werden.
Achtung
Wichtig ist, dass eventuell relevante Risiken im Versicherungsvertrag genau benannt werden, um Schwierigkeiten in der Schadensabwicklung zu vermeiden.
Auch eine Deckung für Schäden, die im Ausland eintreten, muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Für einzelne Berufsgruppen, wie zum Beispiel für Pyrotechniker:innen, sind besondere Verträge zu vereinbaren
Beispiel
Bei einem Ausstellungsaufbau in Indonesien beschädigt eine Künstlerin aus Österreich eine Arbeit eines anderen Künstlers.
Idealer Weise hat die Künstlerin schon bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass sie selbst am Aufbau beteiligt sein wird (und keine Fachfirma), damit dies mit eingeschlossen werden kann.
Auch Schäden im Ausland werden gedeckt, wenn dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Beispiel
Eine Künstlerin aus Israel arbeitet für mehrere Monate in Österreich. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie sich kurzzeitig in Österreich haftpflichtversichert?
Empfehlenswert ist, dass die Künstlerin bei einem Versicherer im Heimatland eine Haftpflichtversicherung abschließt. Im Schadensfall ist die Abwicklung unkomplizierter, insbesondere wenn die Künstlerin bereits nicht mehr in Österreich ist. Auch Sprachbarrieren können ein Argument für den Versicherungsabschluss im Heimatland sein.
Ausländische Künstler:innen haben aber auch die Möglichkeit, bei kurzzeitigen Aufenthalten in Österreich eine Haftpflichtversicherung bei einem österreichischen Versicherer abzuschließen. Die Prämien für Kurzzeitversicherungen unterscheiden sich kaum von einer Jahresprämie.
Wenn die Künstlerin aus Israel also absehen kann, dass mehrere Aufenthalte in Österreich innerhalb von zwölf Monaten auf sie zukommen, ist es sinnvoll, die kurzzeitige Versicherung mit einer Jahresabsicherung zu vergleichen und abzuwägen, welche Variante bezüglich Aufwand und Kosten günstiger ist.
Tipp
Wenn bereits eine private Haftpflichtversicherung besteht, kann man diese ggf. mit einer Berufshaftpflichtversicherung koppeln.
Vereinshaftpflicht
Wann ist eine Vereinshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Viele Kulturinstitutionen in Österreich sind als Vereine organisiert. Vereinshaftpflichtversicherungen sind jedoch nur beschränkt sinnvoll.
Es empfiehlt sich daher vor Abschluss einer solchen Versicherung genau zu prüfen, ob diese Versicherung für die eventuell entstehenden Schäden auch wirklich aufkommt oder ob eine andere Versicherung (z.B. Veranstalterhaftpflicht) die Risiken besser absichert.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung deckt Schäden (Personen- und Sachschäden, nicht Vermögensschäden), die ein Verein im Rahmen der gewöhnlichen Vereinstätigkeit durch seine Mitglieder (oder für den Verein Tätige) nach außen hin gegenüber vereinsfremden Personen verursacht.
Sie versichert jedoch nicht die Mitglieder des Vereins gegenüber dem Verein!
Beispiel
Ein Vereinsmitglied beschädigt während der Proben für ein Konzert das Mischpult des Vereins.
Die Vereinshaftpflicht ist hierfür nicht zuständig. Der Schaden ist nur durch eine etwaige Berufshaftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds gedeckt. Die Privathaftplichtversicherung springt nur ein, wenn der Schaden in der Freizeit passiert.
Beispiel
Die Vereinsobfrau (Mitglied des Vereins) beschädigt während eines geschäftlichen Meetings mit einem anderen Verein den Beamer dieses Vereins (vereinsfremde juristische Person).
Da der Schaden während ihrer Tätigkeit als Mitglied des Vereins an einer vereinsfremden Person entsteht, ist der Schaden durch die Vereinshaftpflicht gedeckt.
Achtung
Nicht versichert ist außerdem, was über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgeht bzw. jegliche Vereinsveranstaltung, bei der Gäste, Publikum etc. anwesend sind. Diese können mit einer Veranstalterhaftpflicht versichert werden.
Beispiel
Während einer Theatervorstellung im Vereinslokal fällt ein Scheinwerfer zu Boden und verletzt eine Besucherin.
Da es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit Publikum handelt, greift die Vereinshaftplicht in diesem Fall nicht. Vielmehr wäre eine Veranstalter- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung notwendig.
Betriebshaftpflicht
Wann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Für freischaffende Künstler:innen, die Inhaber:innen eines eigenen Betriebs, beispielsweise einer Kleinkunstbühne oder einer Galerie sind, kann der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wichtig sein.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die gegenüber einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit verschuldet werden. Versichert sind dabei nicht nur die Inhaber:innen eines Betriebs, sondern ebenso alle Mitarbeiter:innen.
Achtung
Bei Vertragsabschluss sollten Betriebsinhaber:innen ihre berufliche Tätigkeit in Art und Umfang möglichst genau beschreiben, denn: Es ist immer nur das abgedeckt, was in der Versicherungspolizze steht.
Die Höhe der Versicherungspämie hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. die Anzahl der Mitarbeiter:innen und den Jahreslöhnen ab.
Beispiel
Bei einer Ausstellung in einer Galerie stolpert eine Besucherin über ein loses, unzureichend gesichertes Kabel und verletzt sich dabei.
Es handelt sich hierbei um einen Personenschaden, für den der Inhaber oder die Inhaberin der Galerie bzw. der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin, der oder die das Kabel verlegt hat, schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. Verfügt der Galerist oder die Galeristin über eine Betriebshaftpflichtversicherung, kommt diese für den Schaden auf.
Beispiel
Ein Theater verpachtet das Buffet an einen Caterer. Die von ihm angebotenen Lachs-Brötchen waren verdorben, in der Folge kommen drei Besucher mit Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus.
Da der Caterer als selbstständiger Gewerbetreibender für seinen Aufgabenbereich handelt und damit kein Betriebsangehöriger (also Mitarbeiter) ist, greift hier die Betriebshaftpflichtversicherung des Theaters nicht. Der Caterer haftet für den Schaden selbst; in der Regel greift in diesem Fall seine Betriebshaftpflichtversicherung.
Achtung
Finden Arbeiten im Ausland statt, etwa wenn ein Theater auf Gastspielreise geht, muss der Versicherungsschutz dementsprechend erweitert werden.
Veranstalterhaftpflicht
Wer ist Veranstalter, wofür haftet er und wie kann er sich absichern?
Veranstalter haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Mitarbeiter:innen, Teilnehmenden bzw. Gästen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen. Grundsätzlich sind mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung alle Personen- und Sachschäden versichert, für die der Veranstalter haftet, auch jene die durch Gäste und Unbekannte verursacht werden. Eine etwaige Nachdeckung schützt vor Schäden, die erst nach der Veranstaltung offensichtlich werden.
Achtung
Die Haftpflicht liegt in der Regel beim Veranstalter. Bei Veranstaltungen mit mehreren Beteiligten ist daher bei Vertragsabschluss zu klären, wer in der Rolle des Veranstalters ist.
Wenn eine Person einen Veranstaltungsort mietet, wird ihr meist vertraglich die Pflicht zur Versicherung der Veranstaltung übertragen. Die notwendigen Versicherungen sollten in den AGBs bzw. im Vertrag aufgelistet sein. Nur Schäden, die durch schadhafte Einrichtungsgegenstände entstehen (wenn sich zum Beispiel eine Lampe löst und einen Personenschaden verursacht), fallen unter die Haftpflicht der Vermieterin oder des Vermieters.
Beispiel
Schadhafte Kabel am Veranstaltungsort verursachen einen Brand. Einige Besucher:innen werden dabei verletzt und ein Teil der Einrichtung beschädigt.
Hier haftet der Vermieter für die verursachten Schäden, da sie durch Mängel am Veranstaltungsort entstanden sind. Wenn der Schaden allerdings durch eine fahrlässige Überlastung der Stromkreise durch den Mieter entstanden ist, springt die Haftpflichtversicherung des Mieters ein (Berufshaftpflichtversicherung, wenn der Schaden im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden ist).
Tipp
Auf jeden Fall sollte vor Vertragsunterzeichnung geprüft werden, wer laut Vertrag für die Versicherung der Veranstaltung zuständig ist. Dies gilt für Veranstaltungen im Inland wie auch im Ausland.
Werden Spielstätten und Veranstaltungsorte nur unregelmäßig angemietet, empfehlen sich kurzzeitige, veranstaltungsbezogene Versicherungen. Diese können auch für das Ausland abgeschlossen werden. Wenn es sich um wiederkehrende Veranstaltungen handelt, ist es meistens günstiger, einen Jahresvertrag abzuschließen und nicht jede Veranstaltung einzeln zu versichern.
Die Versicherungsprämien richten sich in der Regel nach der Art der Veranstaltung, der Anzahl der Besucher:innen, der Anzahl der Tage etc.
Ein Prämien-Kalkulator finde sich unter https://www.wienerstaedtische.at/firmenkunden/haftung-recht/haftpflichtversicherung/veranstalterhaftpflichtversicherung/bedarfsanalyse.html
Achtung
Wenn ein Veranstalter keine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, empfiehlt es sich für Künstler:innen, Ensembles und Bands dringend, ihn auf die Risiken aufmerksam zu machen bzw. ggf. selbst eine dementsprechende Versicherung abzuschließen.
Beispiel
Ein Tanzensemble aus Österreich wird für ein Gastspiel an vier Abenden nach Frankreich eingeladen. Der französische Veranstalter fordert von dem Ensemble den Nachweis für eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro.
Es ist dem Ensemble dringend anzuraten, selbst eine dementsprechende Versicherung abzuschließen. Es gibt kurzfristige Veranstaltungshaftpflichtversicherungen sowie Jahresversicherungen. In diesem Beispiel wäre eine tageweise Absicherung sicherlich sinnvoller.
Aufgrund der einfacheren Abwicklung für das österreichische Ensemble (Sprache, Erreichbarkeit, …) empfiehlt sich der Abschluss der Versicherung in Österreich
Tipp
Künstler:innen, Ensembles und Bands sollten auf jeden Fall vor der Gagenverhandlung auf die geforderten Versicherungen achten, um die Versicherungsbeiträge entsprechend in die Gage einzukalkulieren.