Relevante Vertragstypen im künstlerischen Bereich

Künstler:innen haben verschiedene Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Häufig werden sie für die künstlerische Leistung an sich entlohnt (zb. Konzertauftritte, Schauspielleistung, Lesungen usw.) und/oder sie generieren Einkommen durch Lizenzeinnahmen aus bereits erbrachten künstlerischen Werken (Tantiemen, Lizenzverträge,…). Zudem beauftragen Künstler:innen auch externe Partner:innen (Management, Agenturen,…), um bei der Verwertung der künstlerischen Leistung zu unterstützen.

Einige klassische Beispiele für derartige Verträge sind:

  1. Kunstwerksvertrag (Kaufvertrag): Ein Kunstwerksvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Künstler:in und Käufer:in oder Auftraggeber:in, wenn es um den Verkauf oder die Beauftragung eines Kunstwerks geht.
  2. Veranstaltungsvertrag: Ein Veranstaltungsvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Veranstalter:in und Künstler:in oder Künstleragentur. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Auftrittsvereinbarung, wie die Art und Weise des Auftritts, die Dauer und der Ort der Veranstaltung sowie die Vergütung.
  3. Autorenvertrag: Wenn eine Künstlerin oder ein Künstler in den Bereichen Literatur, Musik oder Film tätig ist, kann ein Autorenvertrag oder Kompositionsvertrag relevant sein. Dieser regelt die Nutzungsrechte an den Werken der Künstlerin oder des Künstlers und die Vergütung für die Nutzung.
  4. Lizenzvertrag: Wenn eine Künstlerin oder ein Künstler Nutzungsrechte an ihren oder seinen Werken an Dritte vergibt, handelt es sich um einen Lizenzvertrag. Dieser regelt die Bedingungen für die Nutzung und die Vergütung für die Künstlerin oder den Künstler.
  5. Ausstellungsvertrag: Wenn eine Künstlerin oder ein Künstler ihre oder seine Werke in einer Galerie oder auf einer Ausstellung präsentiert, kann ein Ausstellungsvertrag relevant sein. Dieser regelt die Bedingungen für die Ausstellung, die Verkaufsmodalitäten und die Vergütung für die Künstlerin oder den Künstler.
  6. Gastspielvertrag: Wenn ein Künstler oder eine Künstlerin für eine begrenzte Zeit an einem anderen Theater oder einer anderen Veranstaltung teilnimmt, handelt es sich um einen Gastspielvertrag. Dieser regelt die Bedingungen für das Gastspiel, wie etwa die Vergütung, Reisekosten und Aufenthaltskosten.
  7. Werkvertrag/Honorarvertrag: Wenn ein Künstler oder eine Künstlerin für eine bestimmte künstlerische Leistung oder Produktion beauftragt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag oder Honorarvertrag. Dieser regelt die Bedingungen für die Erstellung des Werks oder die Erbringung der Leistung, wie etwa die Vergütung, die Lieferzeit bzw. Zeitplan und die Qualität.
  8. Arbeitsvertrag (Anstellung): Wenn ein Künstler oder eine Künstlerin als fester angestellter Mitarbeiter oder feste angestellte Mitarbeiterin in einem Unternehmen oder einer Institution tätig ist, handelt es sich um einen Arbeitsvertrag. Dieser regelt die Bedingungen für die Beschäftigung, wie etwa die Arbeitszeit, die Vergütung und die Arbeitsbedingungen.
  9. Agenturvertrag: Wenn eine Künstlerin oder ein Künstler durch eine Agentur vertreten wird, handelt es sich um einen Agenturvertrag. Dieser regelt die Zusammenarbeit zwischen der Künstlerin oder dem Künstler und der Agentur und die Vergütung für die Leistungen der Agentur.
  10. Managementvertrag: Ein Managementvertrag wird zwischen einer Künstlerin oder einem Künstler und einem Manager bzw. einer Managerin geschlossen und regelt die Zusammenarbeit, die Vertretungsbefugnisse und die Vergütung für die Leistungen des Managers bzw. der Managerin.
  11. Verlagsvertrag: Wenn Autor:innen ein Buch oder eine andere Publikation, oder Komponist:innen ein Musikstück veröffentlichen möchte, kann ein Verlagsvertrag relevant sein. Dieser regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Urheber:in und dem Verlag und umfasst Themen wie die Übertragung von Nutzungsrechten, das Honorar für die Urheberin bzw. den Urheber und die Vermarktung des Werks durch den Verlag.
  12. Merchandising-Vertrag: Ein Merchandising-Vertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Künstlerin oder einem Künstler und einer Firma, die Waren mit dem Bild oder der Marke des Künstlers oder der Künstlerin produzieren und verkaufen möchte. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Nutzung des Bildes oder der Marke sowie die Vergütung für die Künstlerin oder den Künstler.
  13. Sponsoring-Vertrag: Ein Sponsoring-Vertrag wird zwischen einem Künstler oder einer Künstlerin und einem Sponsor geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien, wie die Art und Weise der Werbung, die Vergütung und die Dauer der Zusammenarbeit.   
  14. Kooperationsvertrag: Ein Kooperationsvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Künstler:innen oder Unternehmen geschlossen, um zusammenzuarbeiten und gemeinsam Kunstwerke oder kulturelle Projekte zu schaffen. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Zusammenarbeit, wie die Art und Weise der Zusammenarbeit, die Vergütung und die Aufteilung der Rechte an den Kunstwerken.

Die Vertragstypen im Einzelnen

Kunstwerksvertrag

Ein Kunstwerksvertrag ist ein Kaufvertrag zwischen einem Künstler oder einer Künstlerin und einem Käufer oder einer Käuferin. Der Vertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen beiden Parteien in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Kunstwerks. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Kunstwerksvertrag enthalten sein können:

1.     Beschreibung des Kunstwerks: Der Vertrag sollte eine detaillierte Beschreibung des Kunstwerks enthalten, einschließlich des Mediums, der Größe, der Farben und anderer wichtiger Merkmale.

2.     Zustand des Kunstwerks: Der Vertrag sollte den Zustand des Kunstwerks zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Lieferung beschreiben und eine Garantie für den Zustand des Kunstwerks geben.

3.     Preis und Zahlungsbedingungen: Der Vertrag sollte den Preis des Kunstwerks sowie die Zahlungsbedingungen, wie Anzahlung, Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen, festlegen.

4.     Lieferung und Versand: Der Vertrag sollte die Lieferbedingungen, wie Lieferadresse, Lieferfrist und Transportart, regeln.

5.     Eigentumsübertragung und Risikoübergang: Der Vertrag sollte regeln, wann das Eigentum an dem Kunstwerk auf den Käufer übergeht und wer das Risiko für Verlust oder Beschädigung des Kunstwerks trägt.

6.     Garantien und Gewährleistungen: Der Vertrag kann Garantien oder Gewährleistungen für das Kunstwerk enthalten, wie zum Beispiel eine Garantie für die Echtheit oder Originalität des Kunstwerks.

7.     Rückgabe- und Umtauschbedingungen: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist das Kunstwerk zurückgegeben oder umgetauscht werden kann.

8.     Geistiges Eigentum: Der Vertrag sollte regeln, wer das geistige Eigentum an dem Kunstwerk besitzt und wer die Rechte an der Reproduktion oder dem Verkauf des Kunstwerks hat. Gegebenenfalls sollte vereinbart werden, dass der Künstler oder die Künstlerin Zugang zum Werk ermöglicht werden muss, falls dieser zB. einen Katalog über die eigenen Werke anfertigen will und dafür eine Fotografie benötigt.

Ein Kunstwerksvertrag ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien klar und eindeutig zu definieren und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Veranstaltungsvertrag

Ein Veranstaltungsvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler ist ein Vertrag zwischen einer Veranstalterin oder einem Veranstalter und einer Künstlerin oder einem Künstler. Der Vertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen beiden Parteien in Bezug auf die Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Veranstaltungsvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler enthalten sein können:

1.     Art der Veranstaltung: Der Vertrag sollte die Art der Veranstaltung, wie Konzert, Ausstellung oder Theateraufführung, beschreiben.

2.     Termin und Ort: Der Vertrag sollte den Termin und den Ort der Veranstaltung festlegen.

3.     Honorar und Vergütung: Der Vertrag sollte das Honorar und die Vergütung für die Künstlerin oder den Künstler festlegen, einschließlich eventueller Reisekosten oder Verpflegungskosten.

4.     Auftrittsbedingungen: Der Vertrag sollte die Bedingungen für den Auftritt der Künstlerin oder des Künstlers regeln, wie zum Beispiel die Dauer des Auftritts, das Repertoire oder die Anzahl der Vorstellungen.

5.     Technische Anforderungen: Der Vertrag sollte die technischen Anforderungen an die Veranstaltung, wie zum Beispiel die Bühnenausstattung, die Beleuchtung oder die Tontechnik, regeln.

6.     Versicherung: Der Vertrag sollte die Versicherungsbedingungen für die Veranstaltung regeln, wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung.

7.     Geistiges Eigentum: Der Vertrag sollte regeln, wer das geistige Eigentum an der Veranstaltung besitzt und wer die Rechte an der Reproduktion oder dem Verkauf der Veranstaltung hat.

8.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Es empfiehlt sich, einen „Technical Rider“ mit den technischen Ausstattungsvoraussetzungen, sowie einen „Hospitality Rider“ mit den Details der gewünschten Verpflegung und Unterkunft gesondert beizulegen (Anhang zum Vertrag). Im Vertrag sollte jedoch darauf verwiesen werden, dass sämtliche „Rider“ integraler Bestandteil des Veranstaltungsvertrages sind.

Autorenvertrag

Ein Autorenvertrag mit einer Autorin oder einem Autor regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Verlegerin oder einem Verleger und einer Autorin oder einem Autor in Bezug auf die Veröffentlichung von literarischen Werken, Musikstücken oder Filmdrehbüchern. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Autorenvertrag mit einer Autorin oder einem Autor enthalten sein können:

1.     Art des Werks: Der Vertrag sollte die Art des Werks, wie zum Beispiel ein Roman, ein Gedichtband oder ein Drehbuch, beschreiben.

2.     Nutzungsrechte: Der Vertrag sollte die Nutzungsrechte an dem Werk regeln, wie zum Beispiel das Verlagsrecht oder das Verfilmungsrecht.

3.     Honorar und Vergütung: Der Vertrag sollte das Honorar und die Vergütung für die Autorin oder den Autor festlegen, einschließlich eventueller Vorschüsse oder Tantiemen.

4.     Bearbeitungsrecht: Der Vertrag sollte regeln, ob die Verlegerin oder der Verleger das Recht hat, Änderungen oder Bearbeitungen an dem Werk vorzunehmen.

5.     Veröffentlichung: Der Vertrag sollte regeln, wann und in welcher Form das Werk veröffentlicht wird, wie zum Beispiel als Buch, E-Book oder Hörbuch.

6.     Vertragsdauer: Der Vertrag sollte die Dauer des Vertrags festlegen, wie lange die Verlegerin oder der Verleger das Recht hat, das Werk zu nutzen.

7.     Copyright: Der Vertrag sollte regeln, wer das Copyright an dem Werk besitzt und wer die Rechte an der Reproduktion oder dem Verkauf des Werks hat.

8.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Ein Autorenvertrag mit einer Autorin oder einem Autor ist ein wichtiger Schritt für die Veröffentlichung eines literarischen Werks, Musikstücks oder Filmdrehbuchs. Durch klare und eindeutige Regelungen sollen spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Lizenznehmerin oder einem Lizenznehmer und einer Lizenzgeberin oder einem Lizenzgeber in Bezug auf die Nutzung von künstlerischen Werken, wie zum Beispiel Musikstücken, Bildern oder Filmen. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Lizenzvertrag mit einer Lizenzgeberin oder einem Lizenzgeber enthalten sein können:

1.     Art des Werks: Der Vertrag sollte die Art des Werks, wie zum Beispiel ein Musikstück, ein Gemälde oder ein Film, beschreiben.

2.     Nutzungsrechte: Der Vertrag sollte die Nutzungsrechte an dem Werk regeln, wie zum Beispiel das Recht zur öffentlichen Aufführung, zur Vervielfältigung oder zur Verbreitung.

3.     Vergütung: Der Vertrag sollte die Vergütung für die Lizenzgeberin oder den Lizenzgeber festlegen, einschließlich eventueller Lizenzgebühren oder Tantiemen.

4.     Vertragsdauer: Der Vertrag sollte die Dauer des Vertrags festlegen, wie lange die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer das Recht hat, das Werk zu nutzen.

5.     Geographischer Bereich: Der Vertrag sollte den geographischen Bereich regeln, in dem die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer das Werk nutzen darf.

6.     Copyright: Der Vertrag sollte regeln, wer das Copyright an dem Werk besitzt und wer die Rechte an der Reproduktion oder dem Verkauf des Werks hat.

7.     Verpflichtungen: Der Vertrag sollte die Verpflichtungen der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung der Copyright-Bestimmungen oder die Nennung der Lizenzgeberin oder des Lizenzgebers als Urheber des Werks.

8.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Achtung: Es ist wichtig, dass sämtliche mögliche Nutzungsarten explizit im Vertrag aufgeführt werden. Das Urheberrecht wird in der Regel zugunsten des Urhebers ausgelegt. Nutzungsarten, die nicht explizit angeführt werden, gelten normalerweise nicht als eingeräumt.

Ausstellungsvertrag

Ein Ausstellungsvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Galerie oder einem Museum als Veranstalterin oder Veranstalter und einer Künstlerin oder einem Künstler, die ihre Werke in einer Ausstellung präsentieren möchte. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Ausstellungsvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler enthalten sein können:

1.     Ausstellungsort und Zeitraum: Der Vertrag sollte den Ausstellungsort und den Zeitraum festlegen, in dem die Werke der Künstlerin oder des Künstlers präsentiert werden sollen.

2.     Auswahl der Werke: Der Vertrag sollte regeln, welche Werke in der Ausstellung gezeigt werden und wer für die Auswahl und die Platzierung der Werke verantwortlich ist.

3.     Transport und Versicherung: Der Vertrag sollte regeln, wer für den Transport der Werke zum Ausstellungsort und zurück verantwortlich ist und wer für die Versicherung der Werke während des Transports und der Ausstellung haftet.

4.     Öffnungszeiten und Eintrittspreise: Der Vertrag sollte regeln, welche Öffnungszeiten für die Ausstellung gelten und ob Eintrittspreise erhoben werden.

5.     Vergütung: Der Vertrag sollte die Vergütung für die Künstlerin oder den Künstler festlegen, einschließlich eventueller Verkaufsprovisionen oder Honorare.

6.     Verpflichtungen: Der Vertrag sollte die Verpflichtungen der Künstlerin oder des Künstlers regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung der Copyright-Bestimmungen oder die Teilnahme an Eröffnungsveranstaltungen oder Führungen.

7.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Gastspielvertrag

Ein Gastspielvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Veranstalter und einer Künstlerin oder einem Künstler, die im Rahmen eines Gastspiels auf einer Bühne auftreten möchten. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Gastspielvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler enthalten sein können:

1.     Auftrittsort und -zeit: Der Vertrag sollte den Auftrittsort und den Zeitraum festlegen, in dem die Künstlerin oder der Künstler auf der Bühne auftreten soll.

2.     Gage: Der Vertrag sollte die Höhe der Gage festlegen, die die Künstlerin oder der Künstler für ihren oder seinen Auftritt erhält.

3.     Technische Anforderungen: Der Vertrag sollte die technischen Anforderungen regeln, die die Künstlerin oder der Künstler für ihren oder seinen Auftritt benötigt, wie zum Beispiel eine bestimmte Bühnengröße, Licht- und Tontechnik oder besondere Requisiten.

4.     Übernachtung und Verpflegung: Der Vertrag sollte regeln, wer für die Übernachtung und Verpflegung der Künstlerin oder des Künstlers verantwortlich ist und wer die Kosten dafür übernimmt.

5.     Transport: Der Vertrag sollte regeln, wer für den Transport der Künstlerin oder des Künstlers zum Auftrittsort und zurück verantwortlich ist und wer die Kosten dafür übernimmt.

6.     Probezeit: Der Vertrag sollte die Probezeit und die Anzahl der Proben regeln, die die Künstlerin oder der Künstler vor dem Auftritt benötigt.

7.     Werbung: Der Vertrag sollte regeln, wer für die Werbung für den Auftritt verantwortlich ist und wer die Kosten dafür übernimmt.

8.     Haftung: Der Vertrag sollte regeln, wer für eventuelle Schäden oder Verletzungen während des Auftritts haftet.

9.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Honorarvertrag/Werkvertrag

Ein Honorarvertrag/Werkvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der Künstlerin oder dem Künstler und einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber, der die Künstlerin oder den Künstler für eine bestimmte künstlerische Leistung engagiert. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die in einem Honorarvertrag mit einer Künstlerin oder einem Künstler enthalten sein können:

1.     Art der Leistung: Der Vertrag sollte die Art der künstlerischen Leistung beschreiben, die die Künstlerin oder der Künstler erbringen wird. Das kann beispielsweise eine musikalische Darbietung, ein Theaterstück, eine Performance oder die Schaffung eines Kunstwerks sein.

2.     Zeitraum: Der Vertrag sollte den Zeitraum festlegen, in dem die Künstlerin oder der Künstler die Leistung erbringen wird.

3.     Honorar/Werklohn: Der Vertrag sollte das Honorar festlegen, das die Künstlerin oder der Künstler für die Leistung erhält.

4.     Rechte: Der Vertrag sollte regeln, welche Rechte an der Leistung der Künstlerin oder des Künstlers die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber erhält. Das können beispielsweise Veröffentlichungsrechte oder Nutzungsrechte sein.

5.     Technische Anforderungen: Der Vertrag sollte regeln, welche technischen Anforderungen die Künstlerin oder der Künstler für die Leistung benötigt. Das kann beispielsweise eine bestimmte Bühnengröße, Licht- und Tontechnik oder besondere Requisiten sein.

6.     Transport und Verpflegung: Der Vertrag sollte regeln, wer für den Transport der Künstlerin oder des Künstlers zum Auftrittsort und zurück verantwortlich ist und wer die Kosten dafür übernimmt. Außerdem sollte geklärt werden, wer für die Verpflegung während des Auftritts verantwortlich ist.

7.     Haftung: Der Vertrag sollte regeln, wer für eventuelle Schäden oder Verletzungen während des Auftritts haftet.

8.     Kündigung und Rücktritt: Der Vertrag sollte regeln, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Frist der Vertrag gekündigt oder vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

Arbeitsvertrag (Dienstvertrag)

Ein Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) im Kulturbereich regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einer Künstlerin oder einem Künstler, die in einem festen Anstellungsverhältnis tätig sind. Der Vertrag umfasst in der Regel folgende Punkte:

1.     Vertragsparteien: Es werden die Namen und Anschriften des Arbeitgebers und der Künstlerin bzw. des Künstlers festgehalten.

2.     Arbeitsort und Arbeitszeit: Es wird festgelegt, wo und wann die Arbeit zu erbringen ist.

3.     Tätigkeit: Die genaue Tätigkeit wird beschrieben, welche Aufgaben die Künstlerin bzw. der Künstler im Rahmen der Anstellung ausführen muss.

4.     Vergütung: Die Vergütung wird festgelegt, entweder als festes Gehalt oder zum Teil in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung.

5.     Urlaub: Es wird festgelegt, wie viel Urlaub die Künstlerin bzw. der Künstler hat und wie dieser genommen werden kann.

6.     Krankheit: Es werden Regelungen getroffen, wie mit Krankheitsfällen umgegangen wird, zum Beispiel bezüglich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

7.     Kündigung: Es werden Regelungen zur Kündigung getroffen, zum Beispiel hinsichtlich der Kündigungsfristen.

8.     Sonderregelungen: Es können auch weitere Regelungen getroffen werden, je nach Bedarf, wie z.B. Verschwiegenheitspflicht, Arbeitsmaterialien, etc.

Agenturvertrag

Ein Agenturvertrag im Kulturbereich regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Künstlerin oder einem Künstler und einer Agentur, die diese vertreten soll. Der Vertrag umfasst in der Regel folgende Punkte:

1.     Vertragsparteien: Es werden die Namen und Anschriften der Künstlerin bzw. des Künstlers und der Agentur festgehalten.

2.     Bevollmächtigung: Die Künstlerin bzw. der Künstler bevollmächtigt die Agentur, in ihrem/seinem Namen zu handeln und Verträge abzuschließen.

3.     Tätigkeit: Es wird festgelegt, welche Tätigkeiten die Agentur für die Künstlerin bzw. den Künstler ausführen soll, zum Beispiel Vermittlung von Engagements und Aufträgen, Beratung in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, etc.

4.     Vergütung: Es wird festgelegt, wie die Agentur vergütet wird, entweder als feste Summe oder in Abhängigkeit von der Höhe der erzielten Einnahmen.

5.     Vertragsdauer und Kündigung: Es werden Regelungen getroffen, wie lange der Vertrag gültig ist und unter welchen Umständen er vorzeitig gekündigt werden kann.

6.     Pflichten der Vertragsparteien: Es werden die Pflichten der Künstlerin bzw. des Künstlers und der Agentur festgehalten, z.B. bezüglich der Zusammenarbeit, der Informationspflichten, der Geheimhaltungspflicht, etc.

7.     Haftung: Es werden Regelungen getroffen, wer haftet, wenn Fehler passieren oder Schäden entstehen.

8.     Sonderregelungen: Es können auch weitere Regelungen getroffen werden, je nach Bedarf, wie z.B. Bezugsquellen der Agentur, Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen, etc.

Managementvertrag

Ein Managementvertrag im Kulturbereich regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Künstlerin oder einem Künstler und ihrem/seinem Management. Der Vertrag umfasst in der Regel folgende Punkte:

1.     Vertragsparteien: Es werden die Namen und Anschriften der Künstlerin bzw. des Künstlers und des Managements festgehalten.

2.     Bevollmächtigung: Die Künstlerin bzw. der Künstler bevollmächtigt das Management, in ihrem/seinem Namen zu handeln und Verträge abzuschließen.

3.     Tätigkeit: Es wird festgelegt, welche Tätigkeiten das Management für die Künstlerin bzw. den Künstler ausführen soll, zum Beispiel Vermittlung von Engagements und Aufträgen, Beratung in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, Imagepflege, etc.

4.     Vergütung: Es wird festgelegt, wie das Management vergütet wird, entweder als feste Summe oder in Abhängigkeit von der Höhe der erzielten Einnahmen.

5.     Vertragsdauer und Kündigung: Es werden Regelungen getroffen, wie lange der Vertrag gültig ist und unter welchen Umständen er vorzeitig gekündigt werden kann.

6.     Pflichten der Vertragsparteien: Es werden die Pflichten der Künstlerin bzw. des Künstlers und des Managements festgehalten, z.B. bezüglich der Zusammenarbeit, der Informationspflichten, der Geheimhaltungspflicht, etc.

7.     Haftung: Es werden Regelungen getroffen, wer haftet, wenn Fehler passieren oder Schäden entstehen.

8.     Sonderregelungen: Es können auch weitere Regelungen getroffen werden, je nach Bedarf, wie z.B. Bezugsquellen des Managements, Vertragsstrafen bei Vertragsverletzungen, etc.

Verlagsvertrag

Ein Verlagsvertrag regelt die Beziehungen zwischen einem Verlag und einer Autorin oder einem Autor. Im Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt.

Inhaltlich kann ein Verlagsvertrag folgende Punkte enthalten:

1.     Gegenstand des Vertrags: Hier wird festgelegt, welche Werke die Autorin oder der Autor an den Verlag abtritt und welche Rechte der Verlag daran erhält.

2.     Pflichten des Verlags: Der Verlag verpflichtet sich beispielsweise zur Herstellung und Verbreitung der Werke sowie zur Erstellung von Werbematerialien.

3.     Pflichten der Autorin oder des Autors: Hier kann festgelegt werden, dass die Autorin oder der Autor das Werk innerhalb eines bestimmten Zeitraums fertigstellen muss und inwiefern der Verlag in die Bearbeitung des Werks eingreifen darf.

4.     Honorar: Hier wird geregelt, welche Vergütung die Autorin oder der Autor für die Abtretung der Nutzungsrechte erhält. Dabei kann es sich um einen Vorschuss und/oder um eine Beteiligung an den Verkaufserlösen handeln.

5.     Laufzeit des Vertrags: Hier wird festgelegt, wie lange der Verlag die Nutzungsrechte an dem Werk hat.

6.     Sonstige Regelungen: Hier können weitere Bestimmungen zum Beispiel zum Thema Urheberrecht, Haftung oder Vertragsstrafen aufgenommen werden.

Ein Verlagsvertrag ist in der Regel ein exklusiver Vertrag, das heißt, die Autorin oder der Autor darf das Werk während der Laufzeit des Vertrags nicht anderweitig veröffentlichen oder Nutzungsrechte daran abtreten. Meist wird der Vertrag "auf Schutzfrist" abgeschlossen. Das bedeutet, dass das Recht bis zum Ablauf des Urheberrechts (70 Jahre nach Tod der Urheberin bzw. des Urhebers) übertragen wird. 

Merchandising-Vertrag

Ein Merchandising-Vertrag regelt die Beziehung zwischen einem Künstler oder einer Künstlerin und einem Unternehmen, das Produkte mit dem Namen, dem Bild oder anderen Eigenschaften des Künstlers oder der Künstlerin herstellt und verkauft.

Inhaltlich kann ein Merchandising-Vertrag folgende Punkte enthalten:

  1. Gegenstand des Vertrags: Hier wird festgelegt, welche Produkte hergestellt und vertrieben werden dürfen.
  2. Rechte des Künstlers oder der Künstlerin: Es wird geregelt, welche Rechte der Künstler oder die Künstlerin an seinen bzw. ihren eigenen Bildern oder anderen Eigenschaften behält und welche Nutzungsrechte er bzw. sie dem Unternehmen überträgt.
  3. Pflichten des Unternehmens: Hier werden die Pflichten des Unternehmens festgelegt, wie z.B. die Herstellung und Vermarktung der Produkte, die Erstellung von Werbematerialien oder die Zahlung von Lizenzgebühren.
  4. Vergütung: Hier wird die Vergütung des Künstlers oder der Künstlerin für die Nutzung seiner bzw. ihrer Eigenschaften festgelegt, z.B. durch eine einmalige Lizenzgebühr oder eine Beteiligung an den Verkaufserlösen.
  5. Laufzeit des Vertrags: Hier wird festgelegt, wie lange der Vertrag gültig ist.
  6. Sonstige Regelungen: Hier können weitere Bestimmungen, wie z.B. Regelungen zum Datenschutz oder Haftung, aufgenommen werden.

Ein Merchandising-Vertrag ist in der Regel ein exklusiver Vertrag, das heißt, dass der Künstler oder die Künstlerin während der Laufzeit des Vertrags keine Produkte mit seinem bzw. ihrem Namen, Bild oder anderen Eigenschaften durch andere Unternehmen herstellen oder verkaufen darf.

Sponsoring-Vertrag

Ein Sponsoring-Vertrag ist ein Vertrag zwischen einer Sponsorin bzw. einem Sponsor und einem gesponserten Unternehmen, Event oder Individuum. In diesem Vertrag werden die Bedingungen und Leistungen festgelegt, die die Sponsorin bzw. der Sponsor im Rahmen des Sponsorings erbringen wird.

Typische Inhalte eines Sponsoring-Vertrags können sein:

  1. Gegenstand des Sponsorings: Hier wird festgelegt, was die Sponsorin bzw. der Sponsor sponsert, z.B. eine Veranstaltung oder ein Projekt.
  2. Leistungen der Sponsorin bzw. des Sponsors: Die Sponsorin bzw. der Sponsor verpflichtet sich, bestimmte Leistungen zu erbringen, wie z.B. finanzielle Unterstützung, Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen oder Werbemaßnahmen.
  3. Gegenleistungen der bzw. des Gesponserten: Das gesponserte Unternehmen, Event oder Individuum verpflichtet sich, bestimmte Gegenleistungen zu erbringen, wie z.B. das Tragen von Werbung des Sponsors, das Erwähnen der Sponsorin bzw. des Sponsors in der Öffentlichkeit oder das Bereitstellen von Werbeflächen.
  4. Laufzeit des Vertrags: Es wird festgelegt, wie lange das Sponsoring gilt.
  5. Kündigung des Vertrags: Hier wird geregelt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist der Vertrag gekündigt werden kann.
  6. Haftung und Gewährleistung: Hier werden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung vereinbart.
  7. Vertragsstrafen: Es kann vereinbart werden, dass bei Vertragsverletzungen Vertragsstrafen fällig werden.

Ein Sponsoring-Vertrag kann für beide Seiten von großem Vorteil sein. Die Sponsorin bzw. der Sponsor kann sein Image verbessern, seine Bekanntheit steigern und seine Zielgruppe erreichen, während der gesponserte Kulturschaffende finanzielle Unterstützung und Werbemaßnahmen erhält.

Kooperationsvertrag

Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Partner:innen bei einem gemeinsamen Projekt oder Vorhaben. Der Vertrag enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten der beteiligten Partner:innen sowie zur Aufteilung der Kosten und Gewinne.

Inhaltlich kann ein Kooperationsvertrag folgende Punkte enthalten:

1.     Gegenstand des Vertrags: Hier ist der genaue Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit festzulegen. Es wird klargestellt, welches Ziel mit der Kooperation erreicht werden soll und welche Leistungen und Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.

2.     Pflichten der beteiligten Parteien: Es wird definiert, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten jeder Partei übernimmt und in welchem Umfang sie zur Zusammenarbeit verpflichtet ist.

3.     Aufteilung von Kosten und Gewinnen: Hier wird festgelegt, wer welche Kosten trägt und wie die Gewinne aus der Kooperation aufgeteilt werden.

4.     Laufzeit des Vertrags: Hier wird bestimmt, wie lange die Zusammenarbeit dauern soll und welche Bedingungen eine vorzeitige Kündigung des Vertrags rechtfertigen.

5.     Regelungen zu geistigen Eigentumsrechten: Es wird geregelt, wer welche Rechte an dem gemeinsamen Projekt oder Vorhaben hat und wie diese Rechte genutzt werden dürfen.

6.     Vertraulichkeitsvereinbarung: Es kann festgelegt werden, welche Informationen vertraulich sind und wie diese geschützt werden sollen.

7.     Sonstige Regelungen: Hier können weitere Bestimmungen, wie beispielsweise Haftungsfragen oder Regelungen zur Streitbeilegung, aufgenommen werden.

Ein Kooperationsvertrag ist wichtig, um die Zusammenarbeit der beteiligten Parteien klar zu regeln und potenzielle Konflikte zu vermeiden.