Wichtige Vertragsinhalte für künstlerische Verträge

1.     Leistungsbeschreibung: Eine klare und eindeutige Beschreibung der Leistungen, die die Künstlerin bzw. der Künstler erbringen soll, ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Vertrag sollten daher Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen genau definiert werden. Dazu können auch Details wie die Anzahl der erforderlichen Proben oder die Anzahl der Aufführungen gehören.

2.     Vergütung: Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsmodalitäten sollten im Vertrag festgelegt werden. Dabei sollte auch geklärt werden, ob die Vergütung in Raten oder als Gesamtbetrag gezahlt wird und ob eine Anzahlung erforderlich ist. Es kann auch sinnvoll sein, im Vertrag festzulegen, ob die Künstlerin bzw. der Künstler für die Erbringung der Leistungen eine Pauschale oder einen Stundensatz erhält. Zudem ist es ratsam, im Vertrag gleich klarzustellen, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht.

3.     Aufwandersatz und Kostenübernahme: Eine allfällige Kostenübernahme von zusätzlichen Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, aber auch Fahrtkosten sollte im Vertrag geregelt sein. Hierbei sollte auch geklärt werden, welche Kosten die Künstlerin bzw. der Künstler selbst zu tragen hat und welche Kosten der Auftraggeber übernimmt, aber auch, wer Unterkunft und Verpflegung organisiert. Es empfiehlt sich, auch Regelungen für eine mögliche Änderung der Vergütung vorzusehen, falls sich die Umstände ändern.

4.     Termine: Der Zeitrahmen, in dem die Leistungen erbracht werden sollen, sowie die Deadline für die Fertigstellung sollten im Vertrag festgehalten werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit von Verzögerungen berücksichtigt werden und eine Regelung für den Umgang mit Verzögerungen festgelegt werden.

5.     Steuern und Sozialversicherung: Im Falle einer Zusammenarbeit im Ausland sollten im Vertrag klare Regelungen getroffen werden, wer für die Zahlung von (Ausländerabzug-)Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich ist und in welcher Höhe diese anfallen.

6.     Vertragsbeendigung: Im Vertrag sollten auch Regelungen für eine eventuelle Vertragsbeendigung getroffen werden. Hierbei sollten auch mögliche Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, wie beispielsweise eine Zahlung von Schadensersatz oder die Rückgabe von bereits erhaltenen Zahlungen, berücksichtigt werden. Auch für Fälle von höherer Gewalt ist empfohlen, klare Regelungen zu treffen. Im Vertrag kann auch explizit ein Rücktrittsrecht für die Vertragsparteien vereinbart werden.

7.     Nutzungsrechte: Wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die künstlerische Leistung der Künstlerin bzw. des Künstlers nutzen möchte, sollten die Nutzungsrechte im Vertrag festgehalten werden. Hierbei sollte auch die Dauer und der Umfang der Nutzungsrechte berücksichtigt werden. Nutzungsrechte können beispielsweise exklusiv, oder nicht exklusiv eingeräumt werden. Die Dauer kann sich auf einen eingeschränkten Zeitrahmen belaufen, zB. für wenige Monate oder Jahre, aber auch auf Schutzfrist (70 Jahre nach Tod der Urheberin bzw. des Urhebers). Auch örtliche Regelungen sollten getroffen werden. Ist das Nutzungsrecht national oder auf bestimmte Länder beschränkt, oder gilt es weltweit. Es sollte auch geregelt sein, welche Arten von Nutzungen möglich sind und ob insbesondere eine Zurverfügungstellung im Internet mitumfasst ist. Auch ein Bearbeitungsrecht muss extra vereinbart werden.

8.     Gewährleistung bzw. Haftung: Im Vertrag sollten auch Regelungen für die Gewährleistung bzw. Haftungen getroffen werden. Hierbei sollte festgelegt werden, welche Gewährleistungsrechte die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat und wie lange diese gelten. Künstlerische Qualität sollte in der Regel von einem Gewährleistungsanspruch nicht umfasst werden. Es macht auch Sinn, festzuhalten, welche Haftungen die Vertragsparteien trifft, wenn zB. im Rahmen eines Auftritts ein Schaden am Equipment einer der Vertragsparteien entsteht.

9.     Vertraulichkeit: Wenn im Rahmen der Zusammenarbeit vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, sollte im Vertrag eine Vertraulichkeitsklausel vereinbart werden. Hierbei sollte geregelt werden, welche Informationen vertraulich sind und wie sie zu behandeln sind. Oft kommt es vor, dass insbesondere über die Höhe der Gage Vertraulichkeit vereinbart wird.

10.  Rechtswahl/Gerichtsstandswahl: Eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung ist besonders wichtig, wenn die Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern kommen. Hierbei wird festgelegt, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind.

11.  Sonstige Vereinbarungen: Im Vertrag können auch weitere Vereinbarungen festgehalten werden, die für die künstlerische Zusammenarbeit relevant sind. Hierbei sollten jedoch alle Vereinbarungen klar und eindeutig formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Gegenstand solcher Vereinbarungen können zB. sein, in welchem Umfang eine Veranstaltung beworben werden soll, oder welches Werbematerial von Künstler:innen zur Verfügung gestellt wird.