Visa & Aufenthalt


Wenn Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen in Österreich leben und arbeiten wollen, sind jeweils zwei Punkte zu beachten. Einerseits ist eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung notwendig, andererseits hinsichtlich der Arbeit eine (mit dem Aufenthaltstitel verbundene) Beschäftigungsbewilligung.

Die einzelnen Aufenthaltstitel sind eng verknüpft mit der jeweiligen (beabsichtigten) Beschäftigung. Zum Teil gilt ein One-Stop-Shop-Verfahren, das heißt, beim Beantragen des Aufenthaltstitels arbeiten die zuständigen Behörden (BH bzw. Magistrat und AMS) zusammen. Der Aufenthaltstitel inkludiert dann auch eine (eingeschränkte) Arbeitsbewilligung. Deutlich vereinfachte Regelungen gelten für EWR-/EU-Bürger:innen bzw. für Schweizer:innen.