Gültigkeitsdauer

Die „Niederlassungsbewilligung – Künstler“, wird bei erstmaliger Erteilung grundsätzlich für eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten ausgestellt.

Wird der Aufenthaltstitel für eine kürzere Dauer beantragt, so wird dieser nur für die beantragte Dauer ausgestellt. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als ein Jahr, wird der Aufenthaltstitel nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ausgestellt.

Eine Verlängerung einer Niederlassungsbewilligung ist möglich (siehe dazu auch Ist eine Verlängerung der Niederlassungsbewilligung-Künstler möglich? sowie Wann kann ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden?)

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beginnt mit dem Ausstellungsdatum.