Allgemein erforderliche Dokumente für einen Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels

  • Ein Antrag: ein Antragsformular kann, muss aber nicht zwingend verwendet werden. Der Antrag muss grundsätzlich vor der Behörde persönlich unterzeichnet werden.
  • Ausnahme: Bei geplanter, unselbständiger Erwerbstätigkeit kann der Antrag auch durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin im Inland eingebracht werden.

HINWEIS
Die Antragsformulare liegen nur in Deutsch vor und können auf der Webseite des BMI heruntergeladen werden: http://www.bmi.gv.at/302/Formulare/start.aspx

Allgemein erforderliche Dokumente

  • ein gültiges Reisedokument;

HINWEIS
Die Webseite des BMeiA informiert, welche Dokumente als Reisedokumente anerkannt werden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/einreise-und-aufenthalt-in-oesterreich/

  • Geburtsurkunde oder ein dieser gleichzuhaltendes Dokument (nur bei Erstanträgen);
  • Lichtbild des Antragstellers/der Antragstellerin;
  • erforderlichenfalls: Heiratsurkunde, Urkunde über die Ehescheidung, Partnerschaftsurkunde, Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Urkunde über die Annahme an Kindesstatt, Nachweis oder Urkunde über das Verwandtschaftsverhältnis;
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft, insbesondere Miet- oder Untermietverträge, bestandsrechtliche Vorverträge oder Eigentumsnachweise;
  • Nachweis über einen in Österreich leistungspflichtigen und alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz, insbesondere durch eine entsprechende Versicherungspolizze, sofern kein Fall der gesetzlichen Pflichtversicherung bestehen wird oder besteht;
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts, insbesondere durch Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, arbeitsrechtliche Vorverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweise über das Investitionskapital, Nachweis eigenen Vermögens in ausreichender Höhe oder Haftungserklärung.