Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels?

Bei Inlandsantragstellung sind folgende Gebühren zu zahlen:

  • Volljährigen Personen (Erwachsene): 80 Euro Antragsgebühr
  • Minderjährige (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr):  50 Euro Antragsgebühr

Bei einer Antragstellung bei der Österreichischen Berufsvertretungsbehörde im Ausland sind folgende Gebühren zu zahlen:

  • Kinder unter 6 Jahren: 75 Euro Antragsgebühr
  • Alle Personen ab 6 Jahren: 120 Euro Antragsgebühr

Wird der Antrag auf Erteilung eines befristeten  Aufenthaltstitels bewilligt, fallen zusätzlich folgende Kosten an:

  • Erwachsene:  40 Euro (inklusive  20 Euro für Personalisierungskosten)
  • Minderjährige: 70 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)

Wird der Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels bewilligt, fallen zusätzlich folgende Kosten an:

  • Erwachsene: 90  Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)
  • Minderjährige: 120 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)