Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels?
Bei Inlandsantragstellung sind folgende Gebühren zu zahlen:
- Volljährigen Personen (Erwachsene): 80 Euro Antragsgebühr
- Minderjährige (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 50 Euro Antragsgebühr
Bei einer Antragstellung bei der Österreichischen Berufsvertretungsbehörde im Ausland sind folgende Gebühren zu zahlen:
- Kinder unter 6 Jahren: 75 Euro Antragsgebühr
- Alle Personen ab 6 Jahren: 120 Euro Antragsgebühr
Wird der Antrag auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels bewilligt, fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Erwachsene: 40 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)
- Minderjährige: 70 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)
Wird der Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels bewilligt, fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- Erwachsene: 90 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)
- Minderjährige: 120 Euro (inklusive 20 Euro für Personalisierungskosten)