Wo erhält man den Aufenthaltstitel?

Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Aufenthaltstitel binnen 6 Monaten ab Mitteilung der Behörde bei der zuständigen Inlandsbehörde persönlich abgeholt werden (zum Prozedere siehe auch Wie ist der Verfahrensablauf?). 

Die Zuständigkeit im Inland richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. dem beabsichtigten Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin. Dabei handelt es sich in der Regel um die Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat bei Statutarstädten (in Wien die MA 35).

HINWEIS
Auf der Webseite help.gv.at kann unter Angabe der Postleitzahl die zuständige Behörde abgefragt werden.