Niederlassungsbewilligung - Künstler und Beschäftigungsbewilligung
Die Niederlassungsbewilligung-Künstler beinhaltet auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt (für eine bestimmte Antellung bei einem bestimmten Arbeitgeber). Deshalb werden vom AMS auch beim Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung-Künstler die Erteilungsvoraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung geprüft und das Ergebnis der zuständigen Aufenthaltsbehörde mitgeteilt.
HINWEIS
Die Beschäftigungsbewilligung wie auch die Niederlassungsbewilligung-Künstler gilt für einen bestimmten, örtlich und beruflich definierten Arbeitsplatz, der bereits bei Beantragung im Detail bekannt gegeben werden muss.
Die Sicherungsbescheinigung dient der Anwerbung von ausländischen Künstler:innen, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen und nicht visumfrei einreisen dürfen oder über einen Aufenthaltstitel verfügen, der die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nicht zulässt.
BEISPIEL
Das Stadttheater Baden möchte eine ukrainische Musikerin beschäftigen. Sie soll einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das Stadttheater muss beim AMS Baden um eine Sicherungsbescheinigung für sie ansuchen. Nach Prüfung des vorgelegten Arbeitsvertrags und der Lohn- und Arbeitsbedingungen stellt das AMS Baden die Sicherungsbescheinigung aus. Das Stadttheater übermittelt der ukrainischen Musikerin eine Ausfertigung der Sicherungsbescheinigung, mit der sie bei der österreichischen Botschaft in Kiew eine Niederlassungsbewilligung – Künstler beantragen kann. Die Bezirkshauptmannschaft Baden leitet den Antrag an das Arbeitsmarktservice Baden weiter, das überprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung vorliegen und teilt das Ergebnis der Bezirkshauptmannschaft mit. Bei Vorliegen der arbeitsmarktbehördlichen und der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. ortsübliche Unterkunft, ausreichende Existenzmittel) erteilt die Botschaft ein Visum C, mit dem die Musikerin nach Österreich einreisen darf. Nach der Einreise kann sie die Niederlassungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Baden abholen. Sie gilt zunächst ein Jahr.