Wann wir eine Beschäftigungsbewilligung benötigt?

Unselbstständge künstlerische Erwerbstätigkeit

 Für die Aufnahme der unselbstständigen Arbeit in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, außer es gilt die Ausnahmeregelung für kurzfristige künstlerische Beteiligung von Künstler:innen an einem Projekt im Rahmen von einem Tag bis zu vier Wochen.