Wann wir eine Beschäftigungsbewilligung benötigt?
Unselbstständge künstlerische Erwerbstätigkeit
Für die Aufnahme der unselbstständigen Arbeit in Österreich eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, außer es gilt die Ausnahmeregelung für kurzfristige künstlerische Beteiligung von Künstler:innen an einem Projekt im Rahmen von einem Tag bis zu vier Wochen.