Was ist eine Sicherungsbescheinigung bzw. Beschäftigungsbewilligung?

Die Sicherungsbescheinigung dient zur Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen. Sie ist die Zusicherung des Arbeitsmarktservice (AMS) an den/die Arbeitgeber:in, dass der/die angeworbene und ordnungsgemäß eingereiste Drittstaatenangehörige eine Beschäftigungsbewilligung erhält. Ferner dient die Sicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland, bei der der/die ausländische Künstler:in einen Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels stellt. 

Die Beschäftigungsbewilligung berechtigt zur Aufnahme einer genau definierten (Art, Dauer, Ort und ArbeitgeberIn) unselbstständigen Beschäftigung in Österreich bzw. berechtigt den/die Arbeitgeber:in eine Person aus einem Drittstaat für die genau definierte Tätigkeit anzustellen.