Welche Dokumente müssen bei Antragstellung auf eine Beschäftigungsbewilligung vorgelegt werden?
Für die Beschäftigungsbewilligung sind zusammen mit dem von der/dem ArbeitgeberIn ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen vorzulegen:
- Reisepass und Meldezettel;
- die Aufenthaltsberechtigung (sofern erforderlich);
- Zeugnisse über die berufliche Qualifikation, Ausbildung und Praxis (erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung);
- gegebenenfalls Nachweis früherer Beschäftigungen in Österreich (z.B. durch Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitsbescheinigungen);
- gegebenenfalls Nachweis über die Beschäftigung der/des in Österreich lebenden Ehepartners/Ehepartnerin
- gegebenenfalls Nachweis über die Ableistung des Militärdienstes im Heimatstaat;
- bei Anträgen für türkische Staatsangehörige wird zusätzlich das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für türkische Staatsangehörige“ benötigt.
Wird eine Beschäftigungsbewilligung für ausländische Künstler:innen beantragt, so ist von der Arbeitgeber:in bzw. Veranstalter:in zusätzlich in nachvollziehbarer Weise darzulegen, welche Gründe für die Annahme einer überwiegend durch Aufgaben künstlerischer Gestaltung gekennzeichneten Tätigkeit vorliegen. Z.B.:
- Nachweis der künstlerischen Ausbildung oder bisherigen künstlerischen Tätigkeit, beispielsweise durch Abschlusszeugnisse, Diplome, Ausstellungskataloge, Publikationen, frühere Arbeitsverträge etc.
HINWEIS
Handelt es sich um eine/n international bekannte/n Künstler:in oder ist für die Geschäftsstelle des AMS zweifelsfrei erkennbar, dass die Person eine künstlerische Tätigkeit ausüben wird (z.B. durch Antragstellung für eine der im Abschnitt Sonderregelungen für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Künstler:innen genannten Künstler:innen durch ein Theater, ein Konzerthaus etc.), erübrigt sich in der Praxis eine Glaubhaftmachung.