Zusammenfassende Übersicht
| Visum C oder D | Niederlassungsbewilligung Künstler:in | Sicherungsbescheinigung |
Antragstellung | Grundsätzlich nur im Ausland bei Botschaft oder Konsulat
Visa C und Visa D Erwerb ausschließlich bei österreichischen Vertretungsbehörden
Visa C ggfs. bei Österreich vertretenden Schengenpartnern | Grundsätzlich im Ausland. Personen, die visumfrei einreisen können, können den Antrag nach der rechtmäßigen Einreise während des rechtmäßigen Aufenthalts auch im Inland stellen
Inlandsantragsstellung bei geplanter unselbstständiger Erwerbstätigkeit auch durch den/die Arbeitgeber:in | grundsätzlich durch Arbeitgeber:in im Inland |
Gültigkeit | Visum C bis 90 Tage
Visum D 91 Tage bi max. 6 Monate | 12 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen 3 Jahre oder unbefristet ( Daueraufenthalt EU)
| 12 Monate |
Verlängerung | Nur in Ausnahmefällen – unter klar definierten Voraussetzungen – im Inland möglich | im Inland möglich | im Inland möglich |
Familienangehörige | Nur mit eigenem Visum | Familiennachzug möglich, grundsätzlich quotenpflichtig | Beschäftigungsbewilligung nur in Ausnahmefällen möglich |