Zusammenfassende Übersicht

 

Visum C oder D

Niederlassungsbewilligung Künstler:in

Sicherungsbescheinigung

Antragstellung

Grundsätzlich nur im Ausland bei Botschaft oder Konsulat

 

Visa C und Visa D Erwerb ausschließlich bei österreichischen Vertretungsbehörden

 

Visa C ggfs. bei Österreich vertretenden Schengenpartnern

Grundsätzlich im Ausland. Personen, die visumfrei einreisen können, können den Antrag nach der rechtmäßigen Einreise während des rechtmäßigen Aufenthalts auch im Inland stellen

 

Inlandsantragsstellung bei geplanter unselbstständiger Erwerbstätigkeit auch durch den/die Arbeitgeber:in

grundsätzlich durch Arbeitgeber:in im Inland

Gültigkeit

Visum C bis 90 Tage

 

Visum D 91 Tage bi max. 6 Monate

12 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen 3 Jahre oder unbefristet ( Daueraufenthalt EU)

 

 

 

 

 

 

 

 

12 Monate

Verlängerung

Nur in Ausnahmefällen – unter klar definierten Voraussetzungen – im Inland möglich

im Inland möglich

im Inland möglich

Familienangehörige

Nur mit eigenem Visum

Familiennachzug möglich, grundsätzlich quotenpflichtig

Beschäftigungsbewilligung nur in Ausnahmefällen möglich